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Mieter muss ins Pflegeheim - fristlose Kündigung der Wohnung?

Müssen Mieter ins Pflegeheim umziehen, dann stellt sich oft die Frage, wie schnell sich Mieter vom Mietvertrag für die Wohnung lösen können - ist wegen dem Umzug ins Pflegeheim eine fristlose Kündigung der Wohnung möglich? 

Wegen Umzug ins Pflegeheim die Wohnung als Mieter kündigen 

Es kann schnell dazu kommen, dass aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht mehr genutzt werden kann, der Umzug ins Pflegeheim unausweichlich ist, die Wohnung deshalb aufgegeben werden muss.
Es ist dabei gleichgültig, ob ein Mieter, eine Mieterin allein in der Wohnung wohnt, oder von zwei Mietern einer den anderen versorgt, durch den Eintritt eines Pflegefalls die Wohnung aufgegeben werden muss, z.B. auch, weil die Miete nicht mehr von einem Mieter allein gezahlt werden kann. 

Umzug ins Pflegeheim - Mieter kündigen den Mietvertrag für die Mietwohnung fristlos

So in einem Fall in Berlin: Mieter, die aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim umziehen mussten, kündigten den Mietvertrag fristlos und zahlten die Miete nicht weiter.
Als sie später ihre Kaution herausverlangten, zog der Vermieter die offenen Mieten bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Kaution ab.

Urteil - fristlose Kündigung der Mietwohnung wegen Umzug ins Pflegeheim war unwirksam

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied mit Urteil vom 08.11.2018 (Az. 205 C 172/18) zugunsten des Vermieters.

Das Gericht befand, es gebe keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Das Gericht meinte noch, die Mieter hätten einen Nachmieter stellen und vom Vermieter die Aufhebung des Mietvertrags verlangen können.
​​​​​​​Weitere Einzelheiten:
Umzug in Pflegeheim - Kündigung der Wohnung durch Mieter

Umzug ins Pflegeheim - gesetzliche Kündigungsfrist für die Wohnung ist einzuhalten

Das Gericht bestätigte, dass Mieter durch die ordentliche Kündigung innerhalb von drei Monaten den Mietvertrag beenden konnten - daher war bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist auch die Miete zu bezahlen.

Eintritt eines Pflegefalls - Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag mit dem Vermieter schließen

Es kann sich empfehlen, mit dem Vermieter zu sprechen und  einen Aufhebungsvertrag zu schließen, und so die Miete für die gesetzliche Kündigungsfrist zu sparen.

Ein Aufhebubgsvertrag ist möglich, wenn der Vermieter möglichst schnell die Wohnung zurückbekommen möchte. Dies ist der Fall bei einer gewünschten Modernisierung oder auch deswegen, weil neue Mietern eine höhere Miete zahlen.
Mit Mietaufhebungsvertrag den Mietvertrag der Wohnung beenden
 



Redaktion


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