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Vermieterbescheinigung bei Auszug eines Mieters entfällt
Die Gesetzesänderung wurde zum 01.11.2016 wirksam.
Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters bei Auszug aus der Wohnung entfällt
- Durch die Gesetzesänderung muss der Vermieter jetzt nur noch beim Einzug dem neuen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung ausstellen - die Ausstellung der Bescheinigung bei einem Auszug des Mieters ist nicht mehr erforderlich:
Neuer Wohnsitz - Vermieterbescheinigung bei Einzug eines Mieters - Die Verantwortung für die Ummeldung bzw. Neuanmeldung eines neuen Wohnsitzes liegt dann nur noch in der Verantwortung des ausziehenden Mieters.
- Die Abmeldung des früheren Wohnsitzes wird künftig bei der Neuanmeldung von der Meldebehörde vorgenommen.
Wenn der Wohnungsgeber, Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung ist
Wenn der Wohnungsgeber und der Eigentümer nicht ein und dieselbe Person sind, dann muss künftig in der Bescheinigung nur noch der Name des Eigentümers stehen, aber nicht mehr die Anschrift des Eigentümers genannt werden.
Dies ist insbesondere wichtig für Wohnungsgeberbestätigungen im Rahmen von Untervermietungen (der Hauptmieter ist der Wohnungsgeber für den Untermieter) oder bei Zwischenvermietungen.
Vermieterbescheinigung für Untermieter
Die elektronische Wohnungsgeberbestätigung
Das geänderte Gesetz enthält noch eine Klarstellung: Der Wohnungsgeber / Vermieter kann die Vermieterbescheinigung elektronisch abgeben, aber nur gegenüber der Meldebehörde, nicht gegenüber einem neuen Mieter - dem Mieter muss die Bescheinigung immer schriftlich ausgestellt werden.
Redaktion
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