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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Verweigerung der Prüfung der Rauchmelder - Kündigung der Wohnung
Die Verweigerung des Zutritts für die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern kann die Gefahr einer Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.
Rauchwarnmelder in Mietwohnungen sollen der Sicherheit aller Bewohner dienen
Sind in einer Wohnung Rauchmelder installiert, dann dient das dazu, dass Bewohner auf Gefahren durch Rauch schnell aufmerksam werden, auch wenn sie schlafen oder sich in anderen Räumen aufhalten.
Pflicht zur Installation von Rauchmeldern besteht für Vermieter, Eigentümer von Wohnungen
Deshalb besteht in den meisten Bundesländern die Verpflichtung für die Eigentümer, Rauchmelder zu installieren.
Installationspflicht für Rauchmelder in Deutschland - Termine
Mieter müssen diese Installation dulden und manche Vermieter machen eine Mieterhöhung, weil dies eine Modernisierungsmaßnahme ist:
Rauchmelder - Der Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme
Regelmäßige Überprüfung, Wartung von Rauchmeldern in Wohnungen ist vorgeschrieben
Die Rauchmelder müssen regelmäßig auf die Betriebsbereitschaft überprüft werden. Daher ist vorgeschrieben, dass regelmäßig eine Wartung erfolgen muss.
Wartung von Rauchmeldern - Mieter müssen Wartung dulden, Zutritt zur Wohnung gewähren
Diese Wartungsmaßnahmen müssen Mieter dulden. Das heißt, wenn eine Wartungsfirma sich ankündigt, muss mit ihr ein Termin vereinbart werden, und die Mitarbeiter müssen dann Zutritt zur Wohnung erhalten.
Urteil: Rauchmelder - das Überprüfen sollen Mieter zulassen
- Vergewissern Sie sich, dass der Techniker bzw. die Firma vom Vermieter beauftragt ist.
Raub, Betrug durch falsche Techniker
Keine Prüfung, Wartung der Rauchmelder - Mieter verweigert Zutritt zur Wohnung - Kündigung
Das Landgericht Konstanz hat in einem Berufungsurteil vom 8.12.2017 (Az. A 11 S 83/17) sogar eine fristlose Kündigung bestätigt, weil ein Mieter dem Techniker den Zutritt nicht gewährt hatte.
Der Mieter war - so das Landgericht selbst - psychisch krank und nicht einsichtsfähig, stand unter Betreuung.
Mitarbeiter der Hausverwaltung und selbst der Betreuer des Mieters weigerten sich, die Wohnung zu betreten.
Das Amtsgericht hatte zuvor, trotz der Sicherheitsbedürfnisse der anderen Bewohner, eine Kündigung in diesem Fall nicht als angemessen angesehen.
Es handelt sich zweifellos um einen Extremfall, dem Vermieter wäre auch eine Klage auf Duldung und Durchsetzung des Urteils möglich gewesen.
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Redaktion
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