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Verwertungskündigung - Haus, Wohnung hat schlechte Bausubstanz

Der Vermieter kann mit einer Verwertungskündigung Erfolg haben, wenn das Haus eine schlechte Bausubstanz hat, selbst mit hohen Sanierungskosten nicht auf einen heutigen Anforderungen entsprechenden Stand gebracht werden kann.

Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen

Eine Kündigung des Mietvertrags kann berechtigt sein, wenn der Vermieter darlegt, dass die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks so nicht möglich ist. Dafür reicht es aber nicht aus, dass bei Beendigung des Mietvertrags ein höherer Gewinn erzielt werden kann. Die Interessen des Mieters und des Vermieters sind sorgfältig abzuwägen.

Vermieter muss Gründe für Verwertungskündigung, z.B. schlechte Bausubstanz, beweisen

Die Gründe, auf die sich der Vermieter stützen will, muss er in dem Kündigungsschreiben so ausführlich darstellen, dass der Mieter prüfen kann, ob daraus eine Berechtigung zur Kündigung besteht.

Werden vom Vermieter erhebliche Nachteile nachgewiesen, dann kann eine Kündigung Erfolg haben.

Verwertungskündigung - Vermieter kündigt aus wirtschaftlichen Gründen

Abriss und Neubau als Grund für eine Verwertungskündigung

Es reicht nicht aus, dass das Grundstück ertragreicher bewirtschaftet werden könnte, wenn das vorhandene Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied aber mit Urteil vom 9.2.2011 (Az. VIII ZR 155/10), dass es ausreicht, wenn der Vermieter darlegen kann, dass für die Herstellung eines üblichen Standards, trotz einer umfangreichen Sanierung, nicht erreicht werden könnte, dass die Wohnungen heutigen Anforderungen entsprechen  - z.B. wegen sehr niedriger Raumhöhe, sehr kleiner Fenster, steiler Treppen im Bestandsgebäude. 

Der Bundesgerichtshof bestätigte daher das Räumungsurteil.


Redaktion


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