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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Wildschweine auf dem Grundstück müssen Mieter nicht dulden
In der Nähe zum Wald gelegene Grundstücke werden öfter von Wildschweinen besucht - dies müssen Mieter nicht hinnehmen.
Wildschweine auf dem Grundstück - Mieter können daran schuld sein
Manchmal können Mieter selbst schuld sein an der Belästigung durch Wildschweine. Aber auch in einem solchen Fall müssen Vermieter Mieter davor schützen, dass Wildschweine auf ein Grundstück gelangen können.
- Wildschweine durch Fütterung anzulocken, ist immer zu unterlassen.
Wer Wildschweine füttert, verursacht eine Gefahr für sich selbst und andere.
Mieter füttern Tiere - Abmahnung vom Vermieter
- Das kann sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen!
Vermieter muss das Eindringen von Wildschweinen auf ein Grundstück verhindern
Das Landgericht Berlin, AZ: 67 S 65/14 urteilte am 21.12.2015 in einem Fall, in dem ein Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung sich vom mehrfachen Auftauchen von Wildschweinen, teilweise mit Frischlingen, bedroht fühlte.
Als ursächlich für das Eindringen der Tiere sah der Mieter einen defekten Zaun. Er forderte den Vermieter auf Schutzmaßnahmen zu ergreifen, den Zaun zu reparieren:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Vermieter ergreift keine Maßnahmen, gegen Wildschweine auf dem Grundstück, im Garten
Widschweine im Garten, auf dem Grundstück sind eine Gefahr und damit auch ein Mangel in der Wohnnutzung, Nutzung des Grundstücks.
Nachdem der Vermieter nicht reagierte, klagte der Mieter auf Behebung des Mangels - der Vermieter solle Maßnahmen ergreifen, damit die Wildschweine nicht mehr auf das Grundstück können:
Mängel beseitigen gegen Vermieter einklagen
Vermieter muss Wildschweine vom Grundstück fernhalten, Schutzmaßnahmen ergreifen
In der ersten Instanz (AG Wedding) konnte sich der Mieter nicht durchsetzen, aber das Landgericht Berlin entschied, dass der Vermieter verpflichtet sei, den Zaun zu reparieren, auch andere Schutzmaßnahmen zu treffen.
Bereits die Befürchtung, dass die Tiere, besonders wenn sie mit Frischlingen unterwegs sind, eine Gefahr seien, Menschen verletzen könnten, sei ausreichend für das Vorliegen des Mangels.
Mietminderung wegen Wildschweinen auf dem Grundstück
- Auch eine Mietminderung sah das Gericht als gerechtfertigt.
Die Höhe ist jeweils vom Grad der Beeinträchtigung der Wohnnutzung abhängig:
Mietwohnung, erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt, eingeschränkt? - Die Mietminderung in diesem Fall:
"Der geltend gemachte Minderungsanspruch in Höhe von 10 bzw. 20 % der Bruttowarmmiete (durchschnittliche Minderung in Höhe von knapp 15 %) wird für angemessen erachtet. Dies berücksichtigt das Ausmaß der Gefahr bedingt durch den Umstand, dass es gerichtsbekannt in den kälteren Monaten Wildschweine eher in Wohngebiete zieht."
Redaktion
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