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Zugluft im Passivhaus - Mietminderung möglich

Wurde ein Passivhaus gemietet und kommt es durch die Lüftungsanlage zu einer spürbaren, intensiven Zugluft, so kann dieser Umstand zur Mietminderung berechtigen.

Passivhaus benötigt Lüftungsanlage

Als Passivhaus bezeichnet man ein Haus, das durch seine Bauweise und seine Ausstattung so angelegt ist, dass normalerweise keine Beheizung erforderlich ist. Das Gebäude wird über sogenannte Wärmetauscher aus ohnehin vorhandenen Wärmequellen versorgt. Es ist dann allerdings eine Lüftungsanlage notwendig,

Lüftungsanlage kann zu unangenehmer Zugluft im Passivhaus führen

Die Lüftungsanlage führt zu einer Umwälzung der Raumluft. Die Lüftungsanlage muss allerdings so konstruiert und eingebaut sein, dass dadurch keine unangenehme Zugluft entsteht. Sonst kann es sich um einen erheblichen Mangel handeln, der allerdings kaum zu beseitigen ist.

Solch einen Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt / Main zu entscheiden.

Mietminderung wegen starker Zugluft in Zimmern eines Passivhauses ist berechtigt

Das Amtsgericht Frankfurt (Main) entschied am 18.8.2017 - Az.: 33 C 1251/17 (76) -

  • Wenn starke Zugluft den Aufenthalt im Zimmer teilweise unerträglich macht, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
  • Im vorliegenden Fall bestätigte ein vom Gericht beauftragtes Gutachten den bestehenden Mangel an der Belüftungsanlage.

Hier waren mehrere Zimmer des Hauses betroffen - das Gericht erkannte auf eine berechtigte ganzjährige Mietminderung von 10 Prozent.


Redaktion


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