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Zählt ein Nebenraum der Mietwohnung zur Wohnfläche?

Manchmal werden Wohnungen mit Nebenflächen vermietet, wie eine Mansarde oder ähnliche Flächen, die der Mieter nicht zum Wohnen nutzt. Zählen solche Nebenräume zur Wohnfläche? 

Regelungen zur Bemessung der Wohnfläche von Nebenräumen 

Außer im preisgebundenen Wohnraum gibt es keine verbindlichen Regelungen darüber, wie die Wohnfläche einer Mietwohnung zu berechnen ist.

Vorrangig für die Beantwortung der Frage, ob ein Nebenraum zur Wohnfläche gehört, ist das, was Mieter und Vermieter vereinbart haben; es kann ansonsten auch darauf ankommen, was in der entsprechenden Stadt oder Gegend üblich ist oder was nach Art der Wohnung naheliegend ist.

Die Wohnflächenverordnung regelt in Â§ 4 WoFIV:

Die Grundflächen

1.

von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,

2.

von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,

3.

von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

4.

von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

Wohnfläche feststellen - Regelungen im Mietvertrag zur Größe der Wohnung gehen vor

Ergeben sich aus dem Mietvertrag Vereinbarungen zur Wohnfläche, dann geht das vor und ist  verbindlich.

  • Eine solche Vereinbarung kann darin liegen, dass die Nebenfläche ausdrücklich erwähnt wird ("vermietet sind 3 Zimmer, Küche, Bad und Mansarde"), oder dass die qm-Angabe im Mietvertrag zeigt, dass auch der Nebenraum als Wohnfläche mit eingerechnet ist.
  • Es kommt auch darauf an, ob nach dem Wortlaut des Mietvertrages oder einer angemessenen Auslegung oder nach den Umständen des Vertragsabschlusses der Raum zu Wohnzwecken vermietet wurde.

Anrechnung eines Nebenraums zur Wohnfläche - Lage der Fläche kann entscheidend sein

Es kann z.B. auch darauf ankommen, ob der Mieter vor Unterschrift unter den Mietvertrag die Wohnung besichtigt hat und ob er Grundrisspläne bekommen hat, in denen der Nebenraum auch aufgeführt war. Liegt die Fläche innerhalb der Wohnung, dann kann das dafür sprechen, dass es Wohnraum sein soll.

  • Liegt die Fläche außerhalb der Wohnung, dann ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass es sich um eine anrechenbare Wohnfläche handelt, auch wenn nur der Mieter diese Fläche nutzen kann.

Berechnung der Wohnfläche - der Nebenraum hat keinen Strom, kein Licht

Es spielt keine Rolle, ob der Raum ohne Strom oder Licht ist.



Redaktion


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