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Als Mieter Privatinsolvenz wegen Mietschulden beantragen

Ein Mieter, der seine Mieten für die Wohnung nicht mehr zahlen kann, überschuldet ist, kann Privatinsolvenz, das Verbraucherinsolvenzverfahren anmelden. Ob eine Privatinsolvenz angemeldet wird, dies sollte mit einer Schuldnerberatung genau und schnell geprüft werden.

Ãœberschuldung - Verbraucherinsolvenzverfahren, Anmeldung der Privatinsolvenz

Jeder Bürger, der überschuldet ist, kann Privatinsolvenz anmelden. Zweck eines Privatinsolvenz-Verfahrens ist einerseits, eine immer weitere Verschuldung zu vermeiden, andererseits ein Wettrennen zwischen denjenigen zu vermeiden, die vom Schuldner Geld zu bekommen haben.

Privatinsolvenzverfahren selbst beantragen

Jeder Bürger, jede Bürgerin kann selbst bei seinem Amtsgericht Privatinsolvenz anmelden.

  • Es ist unbedingt zu empfehlen, zuvor eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Viele Gemeinden und Wohlfahrtsverbände, kirchliche Organisationen, Verbraucherzentralen bieten solch einen Dienst kostenlos an, z.B. die AWO, die Caritas usw.

Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens

Ziel des Privatinsolvenz-Verfahrens ist es,

  • alle Schulden in einer Liste aufzunehmen und andererseits festzustellen, welches Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
  • Dann soll organisiert werden, dass aus diesen Mitteln jeder, der Geld zu bekommen hat (die sogenannten Gläubiger) grundsätzlich gleichmäßig bedient wird, wobei es aber bestimmte bevorrechtigte Forderungen gibt, wie z.B. Unterhaltsforderungen.
  • Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der darüber wacht, dass diese Regeln eingehalten werden.

Privatinsolvenz wegen Mietschulden

Wenn nur die Miete nicht bezahlt werden kann, bisher nur Mietschulden und keine anderen Schulden bestehen, dann ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz häufig nicht sinnvoll bzw. genau zu prüfen.

Möglicherweise kann für die Begleichung der Mietschulden ein Darlehen beschafft werden, z.B. vom JobCenter oder Sozialamt:
JobCenter - Ãœbernahme Mietschulden durch Verpflichtungserklärung 

Immer sollte auch geprüft werden, ob Wohngeld bezogen werden kann:
Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Heizkosten bekommen 

  • Solche Verfahren brauchen einige Zeit. Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um vorhandene Möglichkeiten.
  • Zu beachten: Ein Antrag auf Privatinsolvenz führt dazu, dass während der folgenden zwei Monate der Vermieter keine Kündigung wegen Mietschulden aussprechen kann, und auch später während des Insolvenzverfahrens nur unter besonderen Voraussetzungen kündigen kann.
  • Mietschulden, die bereits vor Anmeldung der Privatinsolvenz entstanden sind, berechtigen Vermieter nicht zur Kündigung, wenn das Insolvenzverfahren schon eröffnet ist.

Privatinsolvenz ist eröffnet - Zahlung der weiteren Mieten

Auch wenn das Privatinsolvenzverfahren eröffnet ist, muss die Miete für die Wohnung gezahlt werden, damit es nicht zur Kündigung kommt.
Werden während der laufenden Privatinsolvenz Mieten nicht gezahlt, dann kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen ein erheblicher Mietrückstand entstanden ist. 

Die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund für Vermieter

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt Vermieter weder zur außerordentlichen noch zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, aber im laufenden Insolvenzverfahren kann es trotzdem zur Kündigung kommen, wenn z.B. doch erhebliche Mietschulden entstehen. 

Beantragung Privatinsolvenz - was passiert nach Stellung des Antrags?

Ist ein Antrag gestellt, dann leitet das Gericht das Verfahren ein und bestellt einen Insolvenzverwalter. Wenn festgestellt ist, welche Forderungen bestehen, und wenn Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist, dann wird festgelegt, an welchen Gläubiger wieviel zu zahlen ist. Die weitere Vollstreckung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen.

  • Wenn der Privatinsolvenzschuldner (das ist der Bürger, der Privatinsolvenz angemeldet hat) sechs Jahre lang alle diese Verpflichtungen erfüllt hat, werden die restlichen Schulden gestrichen, sogenannte Restschuldbefreiung.
  • Nicht gestrichen werden aber Unterhaltsschulden, wenn der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde.
Hinweis


Die Dauer eines Privatinsolvenzverfahrens beträgt 3 Jahre (früher: in der Regel 6 Jahre), und zwar für alle Insolvenzanträge, die vor dem 1.10.2020 gestellt wurden. Für früher beantragte Insolvenzverfahren verkürzt sich die Frist bis zur Restschuldbefreiung.



Redaktion


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