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Mit Arbeitszimmer, Büro in der Mietwohnung Steuer sparen

Die Kosten eines Arbeitszimmers können Mieter bei der Steuererklärung geltend machen, dadurch Steuern sparen. Voraussetzung dafür ist aber immer, dass man ein Arbeitszimmer im Rahmen des ausgeübten Berufs tatsächlich benötigt, z.B. beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung hat.

Arbeitszimmer, Büro für Erwerbstätigkeit erforderlich

Das kann z.B. auf Außendienstmitarbeiter, Musiker, Gutachter, Lehrer etc. zutreffen.

  • Ist diese Voraussetzung gegeben, so können Arbeitnehmer bis zu 1.250 Euro Werbungskosten für das Arbeitszimmer jährlich geltend machen. 
  • Wäre das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, dann können unbeschränkt alle Kosten als Ausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden.
Hinweis


Für Einzelheiten, in welchen Fällen das Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkennt, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, sollte eine Steuerberatung in Anspruch genommen werden. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen, die sehr von der Ausübung des jeweiligen Berufs abhängig sind.

Welche Kosten eines Arbeitszimmers könnte Mieter bei der Steuererklärung ansetzen?

  • Die anteilige Miete (Miete je qm errechnen, multiplizieren mit der qm-Fläche des Arbeitszimmers, ergibt die anzusetzenden Kosten).
  • Zur Miete gehören auch die auf das Arbeitszimmer entfallenden Betriebskosten / Nebenkosten.
  • Einrichtungsgegenstände (Regale, Stühle etc.) können bis zu einem Anschaffungspreis von 410 Euro netto pro Jahr als Arbeitsmittel angegeben werden. Ãœbersteigt der Anschaffungspreis die 410 €, so muss der höhere Anschaffungspreis über die Dauer der Nutzung, also für mehrere Jaher abgeschrieben werden.

Steuern sparen - Als Mieter selbständig, freiberuflich in der Mietwohnung arbeiten

Selbständige, Existenzgründer, Gewerbetreibende, die kein eigenes Büro außerhalb der Wohnung betreiben, können meist alle im Zusammenhang mit einem Büro / Arbeitszimmer in der Wohnung angefallenen Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Ausgenommen davon sind aber z.B.: Luxuseinrichtung, auch Kunst.

Arbeiten in der Wohnung als Kündigungsrisiko für Mieter

Selbständiges Arbeiten aus der Wohnung kann ein Kündigungsrisiko für den Mietvertrag bedeuten. 

Achten Sie darauf, dass durch ein Büro (Home-Office) in der Wohnung keine anderen Mieter gestört werden, bzw. erforderlichenfalls die Erlaubnis des Vermieters für die Ausübung eines Gewerbes / Berufes in der Wohnung vorliegt. 



Redaktion


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