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Strom und Geld sparen in der Mietwohnung
Als Mieter können Sie bei den eigenen Stromkosten Geld sparen, und auch die Umwelt schützen, indem Sie einen passenden Stromlieferanten auswählen und auf sparsamen Stromverbrauch in der Wohnung achten.
Stromlieferungsvertrag - Stromlieferanten auswählen
Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung haben Sie zwar einen Anspruch darauf, dass elektrischer Strom in die Wohnung kommt, Sie müssen aber fast immer selbst einen Stromlieferungsvertrag abschließen. Dabei stehen Ihnen je nach Region unterschiedliche Lieferanten zur Verfügung. Über Vergleichsportale können Sie prüfen und vergleichen, zu welchen Preisen diese Lieferanten Strom anbieten. Es gibt verschiedene Stromvergleichsportale.
- Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis. Es kann auch interessant sein, ob der gelieferte Strom aus einer Herstellung stammt, die stark die Umwelt verschmutzt, oder aus erneuerbaren Energien.
Manche Vermieter bieten jetzt auch selbst die Stromlieferung an,
für sogenannten Mieterstrom.
Strom verbrauchen - Strom und Geld sparen
Durch verschiedene Überlegungen können Sie als Mieterin oder Mieter auf sparsamen Stromverbrauch achten.
- Die Kinder sind aus dem Haus - brauchen Sie noch einen großen Gefrierschrank?
- Manche Geräte sind alt und haben eine so schlechte Energieeffizienz, dass die Anschaffung eines modernen Gerätes lohnt.
- Alte Gühlampen können Sie nach und nach austauschen. Es gibt heute fast für jede Art der Beleuchtung passende Lampen und LED-Leuchtmittel, die nur noch einen Bruchteil Strom verbrauchen.
- Elektroheizung, Infratrotstrahler, Durchlauferhitzer, Klimaanlage verbrauchen viel Strom.
- Geräte, die außerhalb der echten Nutzungszeit nicht vollständig abgeschaltet werden (sogenannter stand-by-Betrieb) verbrauchen ständig Strom - auf die Dauer nicht unbeträchtlich. Das gilt besonders für Fernsehgeräte, aber auch z.B. für Computer.
Prüfen Sie, ob der Stromverbrauch Ihres Haushalts hoch ist: Stromspiegel
Strom in den Betriebskosten
Meist müssen Sie als Mieterin oder Mieter auch den Anteil Ihrer Wohnung an den Betriebskosten des Hauses tragen, dazu gehört auch elektrischer Strom, z.B. für die Hausbeleuchtung oder als Betriebssstrom für den Aufzug und andere technische Anlagen.
- Wenn Sie sich für den Strom in den Betriebskosten interessieren:
Betriebskostenabrechnung - Betriebsstrom immer zu zahlen?
Betriebskostenabrechnung - Ist es Allgemeinstrom oder Betriebsstrom?
Redaktion
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