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Betriebsstrom in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Oft ist in einer Betriebskostenabrechnung der Wohnung die Position Betriebsstrom aufgeführt. Als Betriebsstrom bezeichnet man Strom, der für den Betrieb bestimmter Einrichtungen und Anlagen in einer Wohnanlage, einem Wohnhaus verbraucht wird.
Betriebskostenabrechnung - zwischen Betriebsstrom und Allgemeinstrom ist zu unterscheiden
Während Allgemeinstrom für die Benutzung der allgemein zugänglichen Teile des Gebäudes verbraucht wird, ist der Betriebsstrom dem Betrieb bestimmter Einrichtungen oder Anlagen zugeordnet.
- Für die Umlage der Kosten des Betrisbstroms kann es darauf ankommen, wer die Einrichtungen oder Anlagen benutzt - oder wer sie benutzen kann.
Für welche Anlagen, Einrichtungen fällt in der Betriebskostenabrechnung Betriebsstrom an?
Betriebsstrom kommt z.B. vor für:
- die Beleuchtung besonderer Bereiche,
etwa einer Tiefgarage. - den Betrieb der Heizungsanlage
- den Betrieb der Wasserversorgungsanlage
- den Betrieb der Entwässerungspumpe
- den Betrieb der Klingelanlage, Videoanlage
- den Betrieb der Antennenanlage
- den Betrieb des Aufzugs
- den Betrieb von Einrichtungen zur Wäschepflege
Stehen die vorstehenden Einrichtungen allen Mietern zur Verfügung, dann dürfen die Kosten (meist nach der Wohnfläche) auf die Mietparteien umgelegt werden.
Betriebsstrom für Anlagen und Einrichtungen, die nicht allen Mietern zur Verfügung stehen
Anders ist es, wenn die Einrichtungen (z.B. zur Wäschepflege) extra aufgesucht werden müssen, um sie zu benutzen, oder auch wenn z.B. ein Aufzug nur im linken Flügel des Gebäudes vorhanden ist, die Mieter auf der rechten Seite keinen Aufzug haben - dann kanne sein, dass entstehende Stromkosten nicht auf alle Mieter verteilt werden dürfen.
Zum Beispiel auch: Betriebskosten des Stromverbrauchs für eine Tiefgarage sind von den Mietern zu zahlen, die auch die Tiefgarage nutzen:
Betriebskosten Strom für Tiefgarage - wenn Mieter Garage nicht nutzt.
Redaktion
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