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Sozialwohnungen - Dauer der Bindung unterschiedlich geregelt

Die Dauer der Bindung für preisgebundene Wohnungen - Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau, Sozialwohnungen - ist in den Bundesländern unterschiedlich. Regelungen finden sich in den verschiedenen  Wohnungsgesetzen der Bundesländer über die soziale Wohnraumförderung.

Bindungen für Sozialen Wohnungsbau, Sozialwohnungen

Für Sozialwohnungen, Wohnungen die mit öffentlicher Förderung im Sozialen Wohnungsbau errichtet worden sind, gelten für eine festgelegte Zeit besondere Bindungen., insbesondere Preisbindung und die Belegungsbindung.

Preisbindung im Sozialen Wohnungsbau, für Sozialwohnungen

Die Preisbindung bedeutet: es darf nur diejenige Miete verlangt werden, die zu Anfang in einem Bewilligungsbescheid festgelegt oder durch spätere Änderungen zulässig wurde.

Belegungsbindung im Sozialen Wohnungsbau

Das bedeutet in der Regel, dass während der Dauer dieser Bindung die Wohnungen nur an Personen vergeben werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben.

Dauer der Bindung im sozialen Wohnungsbau

Die Dauer der Bindungen ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, sie kann sogar innerhalb eines Bundeslandes für verschiedene Förderprogramme unterschiedlich sein. Häufig beträgt sie 12 bis 20 Jahre, manchmal auch mehr.

  • Ob für Ihre Wohnung noch eine Bindung besteht, erfahren Sie beim örtlichen Wohnungsamt, oder bei der für die Wohnungsbauförderung zuständigen Förderstelle

Vorzeitige Rückzahlung von Fördermitteln bei Sozialwohnungen - Nachwirkung der Bindung

Wenn der Eigentümer die öffentlichen Gelder zurückzahlt, kann dadurch die Bindung aufgehoben werden. Es gilt dann aber eine Nachwirkungsfrist, in der die Bindungen weiter zu beachten sind.

  • Die Nachwirkungsfrist endet erst zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die öffentlichen Darlehen zurückgezahlt werden.
  • Wenn allerdings die normale Bindungsfrist früher abläuft, dann bleibt es bei diesem Zeitpunkt für die Beendigung der Bindungen, dann ändert die vorzeitige Rückzahlung nichts.

Eigenbedarfskündigung bei Sozialwohnung

Innerhalb der Bindungsfrist oder Nachwirkungsfrist darf auch Eigenbedarf vom Vermieter nur für Personen geltend gemacht werden, die selbst einen Wohnberechtigungsschein haben.
Eigenbedarfskündigung bei Sozialwohnung: Bedarfsperson muss WBS haben


Redaktion


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