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Wohnberechtigungsschein erhalten - Wohnung finden, bekommen

Hat man einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, so kann man entsprechend dem WBS eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten.

Sozialwohnungen haben festgelegte Mieten

Für solche Wohnungen gelten festgelegte Mietpreise je Quadratmeter, die in der Regel günstiger sein sollen, als das ortsüblich anzutreffende Mietniveau. Welche Wohnungen für eine Anmietung in Frage kommen, dies ergibt sich aus den Eintragungen im WBS.
Wohnberechtigungsschein – wie lange gültig, welche Angaben stehen darin? 

  • Es kann sich immer lohnen, auch am freien Wohnungsmarkt nach Mietwohnungen zu suchen, denn es ist möglich, dass man eine Wohnung mit ähnlicher oder sogar geringerer Miete finden kann! Sozialwohnungen haben nicht unbedingt eine günstige Miete.

Mit einem Wohnberechtigungsschein bekommt man nicht gleich eine Wohnung

Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, hat deshalb aber noch nicht eine Sozialwohnung.

Leider hat sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen in den letzten Jahren dramatisch verringert und auch in diesen Wohnungen sind die Mieten zum Teil deutlich erhöht worden.
Daher braucht man Glück und Geduld, um eine günstige Wohnung zu bekommen.

WBS - Umzug aus Sozialwohnung in andere Sozialwohnung - neuer Wohnberechtigungsschein

Manchmal ergeben sich Gründe für einen Umzug, z.B. Familienzuwachs. In der Regel ist in solchen Fällen dann der Wohnberechtigungsschein neu zu beantragen.
Wohnberechtigungsschein beantragen - WBS bekommen 

Wohnberechtigungsschein - Berechtigung zur Aufnahme in die Warteliste beim Wohnungsamt

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Aufnahme in die bei einem Ã¶rtlichen Wohnungsamt geführte Warteliste für die Vergabe von Sozialwohnungen. Solche Wartelisten gibt es dann, wenn die Gemeinde / Stadt selbst über Wohnungen verfügt, die sie vermieten kann.

Wohnberechtigungsschein - Was ist, wenn sich das Einkommen erhöht?

Hat man eine Sozialwohnung gemietet, dann kann es sein, dass sich die Einkommenssituation der WBS-Berechtigten des Haushalts im Lauf der Zeit verbessert.

  • In solchen Fällen erheben manche Länder, Gemeinden eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen.
  • Städte und Gemeinden können dann vom Inhaber des WBS eine Ausgleichszahlung für staatlich geförderte Wohnungen verlangen.
  • Die Wohnung bleibt also auch für den Fall eines gestiegenen Einkommens den Bewohnern erhalten.

Redaktion


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