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Kabelanschluss - muss das Jobcenter die Kabelgebühr zahlen?

Übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft - also die Miete -, dann wird diese in voller Höhe getragen, sofern es sich um eine angemessene Miete handelt.

Bei den Kabelfernsehgebühren für den Kabelanschluss gelten nun aber wesentliche Änderungen, die in der Regel dazu führen, dass das Jobcenter die Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr übernimmt.

Gebühren für Kabelanschluss als Teil der Miete - Änderung Telekommunikationsgesetz

Die laufenden Kosten für einen Kabelanschluss, die Kabelgebühren, konnten als Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden, waren Bestandteil der Betriebskosten, gehörten zur Miete.

Aber der Gesetzgeber hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert, dadurch das sogenannte Nebenkostenprivileg für die Kabelfernsehgebühren gestrichen.

Änderung bei den Betriebskosten Kabelfernsehgebühren - keine Betriebskosten mehr

Vermieter konnten über lange Zeit die Gebühren für einen Kabel-TV Anschluss als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren und jährlich über die Betriebskostenabrechnung abrechnen. 

  • Seit dem 1. Dezember 2021 gilt, dass bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr als Betriebskosten von Mietern verlangt werden dürfen.

Für alte Mietverträge gibt es eine Übergangsfrist:

  • Danach sind die Kabelfernsehgebühren ab 1. Juli 2024 keine von Mietern zu zahlenden Betriebskosten - Mieter können dann selbst entscheiden, wie sie künftig TV Pogramme empfangen.

Eigener Vertrag über Kabelanschluss - JobCenter übernimmt die Gebühren nicht

In diesem Fall müssen Mieterinnen und Mieter - wenn sie den Kabelempfang für sich nutzen möchten - auf eigene Kosten einen entsprechenden Vertrag abschließen. 

  •  â†’Dann springt das Jobcenter nicht für die Kosten des Kabelanschlusses ein.  
    Die Kosten müssen aus den Regelsatzleistungen bestritten werden. 

Das gilt sogar dann, wenn der Kabelanschluss die einzige Möglichkeit zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk darstellt, beispielsweise, weil die Installation einer SAT-Schüssel nicht vom Vermieter genehmigt wird und auch nicht genehmigt werden muss (z.B. um den Empfang von Heimatsendern zu gewährleisten). 

Kosten für Kabelanschluss als Betriebskosten der Wohnung - Gesetzgeber hat Wegfall geregelt

Für alte Mietverträge gilt: Wurde der Mietvertrag vor dem 1.12.2021 geschlossen, dann sind ab dem 01.07.2024 die Kabelfernsehgebühren keine Betriebskosten mehr - und damit sind solche Kosten, wenn sie Mietern z.B. nach diesem Zeitpunkt durch einen eigenen Vertrag entstehen, auch nicht mehr vom Jobcenter zu zahlen, da sie nicht mehr Bestandteil der Betriebskosten sind.

Das Jobcenter zahlt die Kabelfernsehgebühren nicht - Ausnahme bei Inklusivmiete

In Zukunft zahlen Jobcenter nicht mehr die Kabelfernsehgebühren. Für neue Mietverträge gilt bereits jetzt, dass Kabelgebühren nicht mehr als Betriebskosten von Mietern zu zahlen sind, diese Kosten nur noch bei einer Inklusivmiete vom Jobcenter gezahlt werden.

Jobcenter zahlt Kabelfernsehgebüren als Bestandteil einer Inklusivmiete

Sind die Kabelfernsehgebühren in einer (Teil-)Inklusivmiete Bestandteil der Nettokaltmiete, dann sind die Kabelgebühren weiterhin vom Jobcenter als tatsächliche Aufwendungen mit der Miete für die Unterkunft zu zahlen, wenn diese angemessen sind. § 22 Abs. 1 SGB II

Tipp


Denken Sie an die Befreiung von der Rundfunkgebühr, wenn Sie Sozialleistungen beziehen.


Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
10967 Berlin
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