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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Kabelfernsehgebühren - ab 1. Juli 2024 keine Betriebskosten mehr
Mieter müssen die Kabelfernsehgebühren nur noch bis einschließlich den Monat Juni 2024 als Betriebskosten zahlen, wenn die Übernahme der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.
Kabelfernsehgebühren sind ab Juli 2024 für Wohnungsmieter keine Betriebskosten mehr
Bisher galt: Ist in einem Mehrfamilienhaus ein Kabelanschluss vorhanden, dann konnten die Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter abgerechnet werden, auch dann, wenn der Anschluss von Mietern gar nicht genutzt wurde.
Die Abrechnung dieser Gebühren als Betriebskosten für Wohnungsmieter ist gemäß der gesetzlichen Regelung, ab dem 01.07.2024, nicht mehr möglich - dies regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 01.12.21.
- Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 prüfen, ob ihr Vermieter ab dem 1. Juli tatsächlich keine Kabelfernsehgebühren als Betriebskosten berechnet hat - falls doch, so ist der Betriebskostenabrechnung zu widersprechen:
Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung.
Kabelfernsehgebühren nach dem 1. Juli 2024 als sonstige Betriebskosten der Wohnung
Auch in den sonstigen Betriebskosten dürfen ab Juli 2024 Vermieter keine Kabelfernsehgebühren berechnen - wäre dies der Fall, dann sollte der Widerspruch erfolgen. Vermieter müssten solche Kosten aus der Betriebskostenabrechnung herausrechnen.
Betriebskostenabrechnung - Änderung, Korrektur durch Vermieter.
Ist die Bezahlung schon erfolgt, dann können die Kosten zurückgefordert werden:
Nachzahlung für Betriebskosten gezahlt - Abrechnung hat Fehler.
Vermieter schalten das Kabelfernsehen zum 01.07.2024 für Mieter ab
Es kann sein, dass der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft den bisher bestehenden Kabelanschluss beim bisherigen Anbieter zum 01.07.2024 gekündigt hat und die Mieter informiert wurden, dass sie sich selbst ab diesem Termin um den Fernsehempfang kümmern sollen.
Mieter sollen eigenen Vertrag für den Fernsehempfang schließen
Für den künftigen Fernsehempfang müssen Mieter dann einen eigenen Vertrag mit einem am Markt tätigen Anbieter schließen.
Kabelfernsehen - Fernsehempfang ab Juli 2024 für Mieter.
Vielleicht kann auch eine Änderung des Mietvertrags für den weiteren Empfang des Kabelfernsehens mit dem Vermieter möglich sein, wenn dieser den Kabelfernsehanbieter nicht gekündigt hat, siehe im vorstehenden Link.
Vermieter hat den Vertrag für den Kabelfernsehempfang zum 01.07.2024 nicht gekündigt
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Vermieter können auch beschlossen haben, den bisher bestehenden Kabelfernsehanschluss nicht zu kündigen.
- In diesem Fall könnte es vielleicht sein, wenn der Vertrag mit dem bisherigen Kabelfernsehanbieter weiterhin besteht, dass der Kabelanschluss von den Mietern des Hauses kostenlos weiterbenutzt werden kann, da Vermieter diese Kosten nicht mehr als Betriebskosten verlangen dürfen.
- Aber es besteht für Vermieter auch die technische Möglichkeit, den Kabelfernsehempfang für (einzelne) Wohnungen zu sperren.
Vermieter sperrt Kabelfernsehempfang für einzelne Mietwohnungen
Es ist für Vermieter möglich, den Kabelanschluss einer einzelnen Wohnung vom Übergabepunkt im Hauskeller zu sperren, oder wenn dies technisch nicht möglich ist, dann kann in der Wohnung eine Sperrdose gesetzt werden.
- Weder die Sperrung des Kabelfernsehempfangs im Keller, noch eine Sperrdose in der Wohnung verhindern die Nutzung des Telefons und auch der Internetempfang in der Wohnung ist weiterhin möglich.
Redaktion
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