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Kabelfernsehen - Fernsehempfang ab Juli 2024 für Mieter
Mieter müssen sich zum 01. Juli 2024 darum kümmern, dass der Fernsehempfang in ihrer Wohnung sichergestellt ist, da viele Vermieter den bisher bestehenden Vertrag mit dem Kabelfernsehanbieter zu diesem Termin auf Grund einer Gesetzesänderung kündigen oder bereits gekündigt haben.
Vermieter dürfen ab Juli 2024 Kabelfernsehgebühren nicht mehr als Betriebskosten verlangen
Bisher galt, dass die Kabelfernsehgebühren über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter abgerechnet werden konnten. Die Abrechnung dieser Gebühren als Betriebskosten ist gemäß der gesetzlichen Regelung nur noch bis einschließlich Juni 2024 möglich, ab dem 01.07.2024 nicht mehr.
Kabelfernsehgebühren - ab 1. Juli 2024 keine Betriebskosten mehr
Mieter müssen sich zum 01. Juli 2024 selbst um den Fernsehempfang in der Wohnung kümmern
Mieter haben ab Juli 2024 verschiedene Möglichkeiten, mit am Markt tätigen Anbietern einen Vertrag zum Empfang von Fernsehsendern zu schließen, oder sich vielleicht mit dem Vermieter zu verständigen, dass die bisherige Empfangsmöglichkeit über das Kabelfernsehen weiterhin zu nutzen ist.
Mieter möchte vom Vermieter, dass das Kabelfernsehen wie bisher zu empfangen ist
Wollen Mieter über den 30.6.2024 hinaus weiterhin die Kabelfernsehversorgung über ihren Vermieter, dann kann dies möglich sein:
Die Mietvertragsparteien können eine Anpassung des Mietvertrags vornehmen, wenn der Eigentümer des Hauses oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft den bisher bestehenden Vertrag mit dem Kabelfernsehanbieter nicht gekündigt hat, und eine Kündigung auch nicht beabsichtigt ist.
- Kann der Vermieter die bisherige Kabelfernsehversorgung weiterhin sicherstellen, dann können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass die monatlichen Kosten für die Kabelgebühren auf die Nettomiete aufgeschlagen werden.
- Mieter sollten prüfen, ob sich dadurch ein Kostenvorteil im Vergleich zu den am Markt erhältlichen Angeboten für sie ergibt, und ob das bisherige Angebot an Sendern beim bisherigen Anbieter für sie ausreichend ist.
Möglichkeiten für Mieter, den Fernsehempfang in der Wohnung ab Juli 2024 sicherzustellen
Für die Sicherstellung des Fernsehempfangs ab Juli 2024 bestehen für Mieter verschiedene Möglichkeiten - jeweils müssen Mieter dafür einen Vertrag mit einem Anbieter schließen.
Satelliten-TV:
Voraussetzung ist eine Satellitenschüssel - ob diese einfach zu installieren ist, müssen Mieter klären:
Satellitenantenne - muss Vermieter Erlaubnis für Montage erteilen?
DVB-T2 HD über Antenne empfangen:
Eine vom Mieter zu kaufende Zimmerantenne reicht oftmals aus, damit öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei zu empfangen sind.
Der Empfang von vielen Privatsendern in HD ist kostenpflichtig über diverse Anbieter abschließbar, ein TV-Steckermodul wird dazu in den Receiver des Fernsehers gesteckt wird oder in einen vorhandenen externen Receiver.
IPTV - Internet-TV:
Erforderlich ist ein schneller Internet-Anschluss, ein modernes TV-Gerät, oder ein separater Receiver oder der Empfang von Fernsehprogrammen über Stick - für diesen Empfang von Fernsehsendern ist in der Regel auch ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen.
- Viele Privatsender sind darüber hinaus nur über zusätzliche Abonnements erhältlich.
Kosten des Kabelanschlusses sind für Bürgergeldempfänger keine Betriebskosten mehr
Nach der geltenden gesetzlichen Regelung bekommen Bürgergeldempfänger die Kosten eines Kabelanschlusses nur dann bezahlt, wenn diese in der Betriebskostenkostenabrechnung enthalten sind.
- Mit der Gesetzesänderung sind diese Kosten nur bis zum 30. Juni 2024 Betriebskosten. Bereits jetzt sind die Kabelfernsehgebühren für viele Bürgergeldempfänger keine erstattungsfähigen Betriebskosten mehr.
Dies führt dazu, dass Kosten für den Empfang von Fernsehsendern in Zukunft nicht mehr als Betriebskosten erstattet werden, die Kosten für den Kabelfernsehempfang aus dem Regelsatz zu bezahlen sind.
Eine Ausnahme für eine doch mögliche Kostenübernahme kann bestehen, wenn in einer Inklusivmiete die Kabelfernsehgebühren enthalten sind:
Kabelanschluss muss das Jobcenter nicht mehr zahlen.
Redaktion
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