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Untervermietung der Wohnung bei Kürzung Sozialleistungen

Mieter haben Anspruch auf eine Erlaubnis zur Untervermietung auch dann, wenn sich die finanziellen Verhältnisse verschlechtert haben, das Einkommen sich verringert hat. 

Das gilt auch für Mieter, die Sozialleistungen erhalten.

Kürzung von Sozialleistungen als berechtigtes Interesse für Untermieterlaubnis

Während der Mietzeit kann es zu einem (freiwilligen oder unfreiwilligen) Wegfall von Einkommen kommen.

Steigerungen von Miete, Betriebskosten - Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung

Auf der anderen Seite können auch steigende Mieten oder steigende Nebenkosten bei gleichbleibendem Einkommen zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse führen. Auch dies begründet einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn der Mieter die Miete anders nicht (mehr) zahlen kann. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Mieter die Mietenentwicklung hätte voraussehen können.

Hinweis


Bei manchen Gerichten reicht es aus, dass durch Untervermietung die Mietbelastung für den Mieter reduziert wird.
Darauf, ob eine Verschlechterung eingetreten ist, kommt es nach dieser Meinung gar nicht an.

Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch, vielleicht lässt sich klären, welche Ansicht die für Sie zuständigen Gerichte vertreten.