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Schulden - Vermieter haben Vermieterpfandrecht - Pfändungsschutz

Bestehen gegenüber dem Vermieter der Wohnung Schulden, dann haben Vermieter ein gesetzliches Vermieterpfandrecht. Es kann nicht alles gepfändet werden, es besteht für Mieter ein Pfändungsschutz.

Vermieterpfandrecht ist gesetzlich geregelt - Pfändungsschutz für Mieter

Das Vermieterpfandrecht ist in § 562 BGB geregelt. Der Vermieter darf dieses Pfandrecht ausüben, wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter aus dem Mietverhältnis z.B. einen Mietrückstand hat, Miete nicht bezahlt wurde.

Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer "normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung" gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind. 

Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente) werden vom Vermieterpfandrecht nicht erfasst, fallen unter den Pfändungsschutz. 

Pfändungsschutz - welche Sachen Vermieter nicht pfänden dürfen

Nicht gepfändet werden dürfen daher z.B. ganz allgemein:

Eine angemessene Möblierung der Mietwohnung:

Z.B. ein einfacher Kleiderschrank, normaler Hausrat, wie z.B. Essbesteck, Tassen, Teller, Bett, Schrank, normaler Fernseher, normales Radio usw.  

Gegenstände, die ebenfalls unter den Pfändungsschutz fallen:

  • Waschmaschine
  • Küchengeräte 
  • Kühlschrank
  • Geschirr
  • Kleidung und Wäsche
  • ein nicht hochwertiger Fernseher
  • ein normales Radio
  • eine normale Stereoanlage
  • der Computer.

Alles andere, was sich im Alleineigentum des Mieters befindet und nicht einer normalen, bescheidenen Lebensführung zuzurechnen ist, darf gepfändet werden.
Das wäre z.B. Kunst, Schmuck, Silberbesteck, wertvolles Porzellan, Orientteppiche usw. 

Hinweis


Entnehmen Sie als Mieterin oder Mieter wertvolle Gegenstände aus der Wohnung, trotz der Ankündigung des Vermieters, dass er von dem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen will, dann kann daraus eine Straftat werden.

Allerdings müsste der Vermieter von der Entnahme Kenntnis haben und auch nachweisen können, dass sich diese Gegenstände im Alleineigentum des Mieters befinden.

Anwendung des Vermieterpfandrechts gegen Mieter von Mietwohnungen

Der Vermieter kann nicht einfach von seinem Mieter die Herausgabe werthaltiger Einrichtung verlangen, er braucht dafür einen Titel vom Gericht, muss dann einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführeng der Pfändung beauftragen.

Praktisch wird dieses Vermieterpfandrecht selten von Vermietern in die Tat umgesetzt - es dauert bis der Vermieter einen Titel hat, selten gibt es etwas werthaltiges zu pfänden und es entstehen beträchtliche Kosten für die Durchsetzung dieses Pfandrechts.

Räumungszwangsvollstreckung, Räumung der Wohnung - Anwendung Vermieterpfandrecht

Bei der Räumungszwangsvollstreckung wird das Vermieterpfandrecht sehr oft angewendet. Der Gerichtsvollzieher nimmt den gesamten Hausrat des Mieters in Verwahrung, sorgt für die Herausgabe der Wohnung und der Vermieter kann den Hausrat, das Mobiliar zum Begleichen seiner Forderung verwerten:
Räumungsurteil und Vermieterpfandrecht beim Berliner Modell 


Redaktion


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