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Dienstwohnung, Werkwohnung - geringere Miete - Steuer, Sozialabgaben

Wird einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine Wohnung für eine geringere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete überlassen, dann kann darin eine geldwerte Leistung liegen, die bei der persönlichen Steuer des Mieters anzugeben ist. Der geldwerte Vorteil kann sogar unter die Bemessung der Sozialabgaben fallen. 

Dienstwohnung, Werkwohnung vom Betrieb an Mitarbeiter vermietet

Es kommt vor, dass ein Betrieb seinen Mitarbeitern eine Wohnung zur Verfügung stellt.

  • Wenn dafür vom Arbeitnehmer die ortsübliche Miete bezahlt wird, ist das unproblematisch.
  • Ist aber die Miete günstiger, geringer als die ortsübliche Miete, dann stellt sich die Frage, ob damit nicht ein zusätzliches "Einkommen", eine sogenannte geldwerte Leistung erzielt wird, die zu versteuern ist.

Dienstwohnung, Werkwohnung zu geringerer Miete - geldwerter Vorteil

Mit Wirkung ab 01.01.2020 gilt gemäß dem § 8 Abs. 2 EStG , dass der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, wenn der Arbeitgeber ein Entgelt von mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete (inkl. umlagefähiger Betriebskosten) vom Arbeitnehmer verlangt.

Hinweis


  • Für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, der sozialversicherungspflichtig ist.

Mietvergünstigung für Dienstwohnung, Werkwohnung als geldwerte Leistung

Stellt der Arbeitgeber die Wohnung zu einer geringeren Miete - oder gar mietfrei - zur Verfügung, dann sind die ersparten Mietkosten als "geldwerte Leistung" anzusehen und zu versteuern. 

  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern solche Leistungen korrekt angegeben und versteuert werden. 

Berechnung der geldwerten Leistung für eine Dienstwohnung, Werkwohnung

Es ist gut, wenn bei Beginn des Mietvertrages bzw. Arbeitsvertrages geklärt wird, in welcher Weise ersparte Mietkosten als geldwerte Leistung versteuert werden müssen und dies dann bereits in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

  • In einer steuerlichen Beratung können die Einzelheiten geklärt werden.

Zwar erhöht sich dadurch Ihr monatlicher steuerlicher Abzug (auch für Sozialabgaben), es können dann aber, bei einer korrekten Ansetzung des geldwerten Vorteils, im Nachhinein in der Regel keine Schwierigkeiten im Rahmen einer Nachversteuerung entstehen.

Beispiel

Seit 2020 erhält der Arbeitnehmer für die Betriebswohnung einen Bewertungsabschlag für die Bemessung des geldwerten Vorteils, wenn der Quadratmeterpreis 25 EURO* nicht überschreitet.

Der Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter eine 60 qm Wohnung für 550 â‚¬ monatlich zuzüglich 100 â‚¬ Nebenkosten = 650 €

Der niedrigste Mietwert für eine vergleichbare Wohnung innerhalb des vorhandenen Mietspiegels beträgt z.B. 12 € je qm

Beispiel für die Berechnung
Monatlicher Mietwert:

720 € (60 qm x 12 € / qm) + Nebenkosten von 100 â‚¬ ergeben 820 € Mietwert.

Der Abschlag berechnet sich mit 1/3 von dem ortsüblichen Mietwert, inkl. NK, ergeben
246 EUR

ergeben 820 € - 246 €  = 574 €

Gezahlter Betrag / Miete des Mitarbeiters / Arbeitnehmers (einschließlich Nebenkosten) für die Wohnung: 650 €

Ein geldwerter steuerlicher Vorteil fällt gemäß diesem Beispiel nicht an.

*Das Gesetz sieht eine Höchstmietgrenze von 25 Euro Nettokaltmiete/qm vor. Luxuswohnungen sollen nicht steuerbegünstigt sein.


Redaktion


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