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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Bestellerprinzip - Maklerprovision für Wohnungsvermittlung
Bislang musste in der Regel der Mieter die Maklerprovision bezahlen, wenn er auf ein Wohnungsangebot eines Maklers eine Wohnung angemietet hat, aber das wurde gesetzlich durch das sogenannte Bestellerprinzip geändert.
Wer den Makler beauftragt und Auftraggeber ist, bezahlt die Maklerprovision
Der Gesetzgeber hat dies neu geregelt: Das "Bestellerprinzip" bedeutet ab 01. Juni 2015, dass derjenige den Makler bezahlt, der den Makler beauftragt, also der Auftraggeber.
Makler ist ausdrücklich mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt
- Für die erfolgreiche Wohnungsvermittlung bezahlen Wohnungssuchende nur dann noch an einen Makler für dessen Leistung eine Provision, wenn der Makler ausdrücklich vom Mieter beauftragt wurde, eine Wohnung zu suchen, und der Makler erfolgreich eine Wohnung vermittelt.
Maklerprovision - Makler mit Wohnungssuche beauftragen?
Wohnungsuche - Makler hat mit Eigentümer und Wohnungssuchendem einen Vertrag
- Arbeitet der Makler für den Mieter und Vermieter gleichzeitig, für die Wohnungsvermittlung, dann kann der Makler nicht von beiden Seiten eine Provision bekommen:
Maklerprovision - Makler arbeitet für Mieter und Vermieter gleichzeitig
Versucht ein Vermieter, obwohl der Makler durch den Vermieter beauftragt wurde, die Zahlung der Provision auf den Mieter zu übertragen, dann kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro für den Vermieter entstehen.
Redaktion
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