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Maklerprovision - Makler mit Wohnungssuche beauftragen?
Besonders in Ballungsgebieten ist es schwierig eine Wohnung für die Anmietung zu finden - die Suche kostet auch viel Zeit. Es kann daher sinnvoll sein, einen Makler mit der Wohnungssuche zu beauftragen. Die Grundregeln, die für Wohnungsmakler gelten, sind im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt.
Makler beauftragen - wer den Makler beauftragt, zahlt den Makler
In § 2 WoVermRG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Makler (Wohnungsvermittler) einen Anspruch auf eine Maklerprovision hat.
Ob der Makler vom Vermieter beauftragt ist, einen Mieter zu finden, spielt für Wohnungssuchende eine wichtige Rolle.
Makler vom Vermieter beauftragt Mieter zu finden - keine Provision für Wohnungssuchende
Ist der Makler vom Wohnungseigentümer mit der Vermittlung eines Mieters beauftragt, dann sind in einem solchen Fall Wohnungssuchende nicht provisionspflichtig, da das Bestellerprinzip seit 01.06.2015 gilt:
- Wer den Makler beauftragt, bezahlt den Makler.
Urteil: Maklerprovision - Makler hat zweimal den Auftrag für die Mietersuche
Die Maklerprovision für die Anmietung einer Wohnung zahlt der Auftraggeber
- Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar.
- Es ist nur dann eine Provision zahlen, wenn der Makler wirklich die Möglichkeit verschafft, eine ganz bestimmte Wohnung anzumieten und diese Wohnung tatsächlich angemietet wird.
​​​​​​​Und der Makler muss mit der Wohnungssuche tatsächlich beauftragt sein.
Maklervertrag zwischen Mieter und Makler bedarf der Textform
Nur am Telefon (oder mündlich) kommt der Maklervertrag nicht zustande.
Ein wirksamer Vertrag bedarf der Textform (z.B. per FAX, eMail, Brief), siehe § 126b BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 S. 2 WoVermRG.
Wohnungssuche - Widerruf eines Maklervertrags
Da Maklerverträge oft nur per Post, mit Fax, per E-Mail zustande kommen, besteht für Wohnungssuchende, gemäß geltendem Verbraucherschutz, ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, gemäß § 312c BGB.
- Über dieses bestehende Widerrufsrecht muss der Makler informieren.
Erfolgt dazu keine Aufklärung durch den Makler, dann kann der Maklervertrag noch bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden.
- Es ist kein Grund für den Widerruf anzugeben.
"Hiermit widerrufe(n) ich / wir den am .... (Datum) per ... (z.B. per Mail, Fax) geschlossenen Vertrag über die Vermittlung einer Mietwohnung.
Unterschrift(en)"
Rückabwicklung des Maklervertrags nach Widerruf - Provision zurückfordern
Erfolgt der rechtzeitige Widerruf (nachweisbar), dann ist die Rückabwicklung des Maklervertrags die Folge - eine etwaige an den Makler schon gezahlte Provision kann zurückverlangt werden.
Für Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen ist keine Maklerprovision zu zahlen
Handelt es sich um eine Sozialwohnung (preisgebundene Wohnung) bzw. eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, dann darf der Makler keine Maklerprovision nehmen.
Maklerprovision - die Höhe der Provision ist gesetzlich festgelegt
Die Höhe der Provision ist gesetzlich festgelegt:
Sie darf höchstens einen Betrag von zwei Monatsmieten (die Nettokaltmiete) plus Umsatzsteuer betragen.
Neben einer Maklerprovision dürfen keine sonstige Gebühren vom Makler verlangt werden
- Der Makler darf keine sonstigen Gebühren und Kosten wie Porto, Telefongebühren, Schreibgebühren o.ä. berechnen.
- Einen Vorschuss für seine Tätigkeit darf ein Makler nicht nehmen. ​​​​​​​
Berechnung der Provision für Mietvertrag mit Staffelmiete:
Die Miete im ersten Jahr ist für die Berechnung maßgeblich.
Rückforderung der Maklerprovision von Verwalter, Eigentümer
Der Makler darf nicht Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung sein, die Sie dann anmieten.
- Ist er es doch, so können Sie eine schon gezahlte Provision zurückverlangen.
Der Wohnungsvermittler / Makler darf auch nicht rechtlich oder wirtschaftlich an einer Firma beteiligt sein, die die Wohnung vermietet oder verwaltet.
Er darf auch nicht gleichzeitig für den Vermieter und Wohnungssuchenden in der gleichen Sache tätig sein.
- Wenn Ihnen ein solcher Verdacht nach Mietvertragsabschluss kommt, lohnt sich eine nähere Überprüfung und Beratung.
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