Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Hohen Abstand, Ablöse für Wohnung an Vormieter, Vermieter bezahlt
Es kommt wieder häufiger vor, dass im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung eine Zahlung für Einrichtungsgegenstände / Inventar verlangt wird, und zwar zu zahlen an den Vermieter oder an den bisherigen Mieter, oft bezeichnet als Abstand oder Ablöse.
In manchen Fällen ist dies die Voraussetzung, um als Wohnungsbewerber den Mietvertrag für die neue Wohnung zu bekommen - und bei dem engen Angebot an geeigneten Wohnungen geht man auf die Abstandsforderung ein.
Abstandszahlungen, Ablöse für die Übernahme von Einrichtung, Möbel sind zulässig
Grundsätzlich sind solche Verkäufe, wenn Mobilar Eigentum des Mieters oder Vermieters ist, zulässig -aber nur soweit, wie der Preis nicht deutlich überhöht ist.
Wurde ein deutlich zu hoher Abstand bezahlt, dann kann man Geld zurückbekommen
- Wird Wohnungseinrichtung deutlich überteuert gekauft, so kann der zu viel bezahlte Kaufpreis sittenwidrig sein und vom Vormieter oder vom Vermieter zurückgefordert werden.
Hohen Abstand für Mietwohnung, Übernahme von Einrichtung bezahlt, Zahlung zurückfordern
Als deutlich überhöht gilt ein Preis, der mehr als 50 % über dem aktuellen Zeitwert eines Gegenstandes (z.B. Möbel, Regale) oder einer Einrichtung (z.B Küche, Teppichboden) liegt.
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist die Rückforderung möglich. Weitere Erläuterungen:
Hoher Abstand für Mietwohnung, für Einrichtung - Rückforderung
Auslegeware, Teppichboden wird für 1.500 Euro vom Vormieter oder vom Vermieter im Rahmen der Anmietung der neuen Wohnung gekauft.
Wenn der Zeitwert der Auslegeware 500,00 Euro betragen würde:
Der maximal zulässige Verkaufspreis für den Teppichboden errechnet sich dann mit:
500 mal 150 geteilt durch 100 = 750 Euro
- In diesem Fall hätte man 750 Euro zu viel bezahlt, die man dann als Käufer vom Verkäufer zurückfordern kann.
Abstand - Beispiel für die Berechnung des Zeitwerts für den Verkauf von Einrichtung
Wie z.B. den Zeitwert eines nicht mehr neuen Bodenbelags, Teppichs bestimmen?
Durchschnittlich geht man von einer wirtschaftlichen Lebensdauer von ca. 10 Jahren für einen Teppichboden in normaler Qualität aus.
Der Neupreis, der bei der früheren Anschaffung gezahlt wurde ist bekannt.
Laut Rechnung hat der Teppichboden für die Wohnung 1.800 Euro gekostet, er ist aber schon 5 Jahre alt - dann wäre der Zeitwert für den 5 Jahre alten Teppichboden 900 Euro.
Die Berechnung:
1.800 Anschaffungswert geteilt durch 10 Jahre Lebensdauer mal Restlebensdauer von 5 Jahren ergibt 900 Euro
Zu viel bezahlter Abstand - wie lange ist die Rückforderung möglich? Verjährung
Für die Rückforderung eines zu viel bezahlten Kaufpreises hat man 3 Jahre Zeit (Regelverjährung).
Man sollte immer darauf achten, dass man den Vorgang der Bezahlung von Abstand, Ablöse beweisen kann.
- Ein handschriftlicher Zettel ist als Quittung ausreichend, aber es sollte unbedingt angegeben werden:
Was genau verkauft wird bzw. gekauft wurde, Vorname und Name des Zahlungsempfängers und dessen Unterschrift für den Erhalt der Zahlung. - Ideal ist, wenn bei der Zahlung des Kaufpreises eine unbeteiligte Person (Zeuge) anwesend ist und den Vorgang bestätigen kann.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: