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Angefragter Suchbegriff: Baumprüfung

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Kosten für die Prüfung der Standfestigkeit von Bäumen, Kosten für die Baumprüfung, Baumkontrolle, sind keine auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten. Kosten für Prüfung der Standsicherheit, die Baumkontrolle sind keine Betriebskosten

Kosten für das Fällen eines Baumes muss der Vermieter selbst tragen, er kann sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Vermieter muss die Kosten tragen, die für die Instandhaltung und Instandsetzung LINK der Wohnung, des