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Angefragter Suchbegriff: Kündigungsform
Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:
Eine Kündigung des Untermietvertrages per E-Mail (eMail) ist nicht ausreichend und nicht wirksam, weil die notwendige Schriftform für die Kündigung des Untermietvertrages nicht erfüllt ist, eine E-Mail nicht Ihre persönliche Unterschrift trägt. Hinweis Haben Sie
Es ist ein häufiger Irrtum, dass man einen Untermietverttrag per FAX kündigen kann. Das gilt für den Untermieter, natürlich auch für den "Untervermieter", den Hauptmieter der Wohnung. Kündigung Untermietverhältnis per FAX als Untermieter ist nicht ausreichend,