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Angefragter Suchbegriff: Kündigungsform
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Eine Kündigung des Untermietvertrages per E-Mail (eMail) ist nicht ausreichend und nicht wirksam, weil die notwendige Schriftform für die Kündigung des Untermietvertrages nicht erfüllt ist, eine E-Mail nicht Ihre persönliche Unterschrift trägt. Hinweis Haben Sie
Wie bei jedem Mietvertrag ist auch die Kündigung eines Untermietvertrages gesetzlich vorgeschrieben ( § 568 BGB ), bedarf der Schriftform  Schriftliche Kündigung des Untermietvertrages In dem Brief sollten ausdrücklich die Worte "Kündigung"