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Angefragter Suchbegriff: auszugsmitteilung
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Seit dem 1.11.2015 können Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung von der Meldebehörde erfahren, welche Personen in einer Wohnung gemeldet sind, da das neue Meldegesetz Vermietern diesen Auskunftsanspruch zubilligt. Vermieter können bei
Hinweis Die Gesetzesänderung, gültig ab 01.11.2016, ist in dem Artikel berücksichtigt. Seit Einführung des neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz können für "Scheinanmeldungen" Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Wohnsitz aus