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Angefragter Suchbegriff: auszugsmitteilung
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Seit dem 1.11.2015 können Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung von der Meldebehörde erfahren, welche Personen in einer Wohnung gemeldet sind, da das neue Meldegesetz Vermietern diesen Auskunftsanspruch zubilligt. Vermieter können bei
Hinweis Die Gesetzesänderung, gültig ab 01.11.2016, ist in dem Artikel berücksichtigt. Seit Einführung des neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz können für "Scheinanmeldungen" Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. Wohnsitz aus
Trennt sich ein Paar oder trennen sich Personen ( Wohngemeinschaft ), die bisher in der Wohnung gemeinsam gewohnt haben, dann ändert das an den rechtlichen Verhältnissen, dem Mietvertrag, zunächst einmal nichts - wer Mieter ist und auszieht, bleibt
​​​​​​​​​​​​​​ proMietrecht - umfassende Information für Mieter zum Mietrecht Neue Beiträge Heizung in gemieteter Eigentumswohnung ist nicht warm genug  von Redaktion Beseitigung Mängel - Beschädigung der Mietwohnung durch Mieter   von Redaktion Maklerprovision - Rückforderung der Maklergebühr,