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Angefragter Suchbegriff: warmwasserz��hler
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Bei Leerstand im Haus findet in unbewohnten Wohnungen normalerweise kein Verbrauch von Heizkosten und Warmwasserkosten statt. Die nicht verbrauchsabhängigen Kosten muss grundsätzlich der Vermieter tragen: Verbrauchsabhängige