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Angefragter Suchbegriff: weihnachtsdekoration
Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:
Wenn andere Mieter durch eine Weihnachtsdeko nicht besonders gestört werden, dann ist das weihnachtliche Schmücken von Fenstern und Balkonen in der Regel erlaubt. Zu beachten: Auch durch die Weihnachtszeit ergeben sich keine Ausnahmeregelungen für von
Mieter schmücken häufiger die Außenseite ihrer Wohnungstür mit Türschmuck oder auch einem Türkranz. Ist das Mietern erlaubt, darf der Vermieter das verbieten? Vermieter fordert, dass ein vom Mieter angebrachter Türschmuck entfernt werden
Der Hausflur und das Treppenhaus eines Mietshauses sind insoweit immer mitvermietet, dass Mieter (und ihre Besucher) das Treppenhaus nutzen dürfen, z.B. um zur Wohnung, zum Keller, zum Hof, zum Trockenraum und auch zu anderen mitvermieteten
Immer wieder gibt es Streitigkeiten mit Nachbarn oder dem Vermieter darüber, welche Dinge im Hausflur, Treppenhaus abgestellt werden dürfen, welche Nutzung für Mieter zulässig sein kann. Welche Dinge oder Sachen darf man im Hausflur, Treppenhaus