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Mietrechtsschutz - Streit um Renovierungsvereinbarung

Streiten sich der Vermieter und der Mieter aktuell um die Verpflichtung zur Renovierung der Mietwohnung, unwirksame Renovierungsvereinbarung, muss die Rechtsschutzversicherung diesen Streitfall übernehmen, auch wenn die im Mietvertrag vereinbarte ungültige Renovierungsklausel vor Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart wurde.

Mietrechtsschutzversicherung - wann tritt der Schadenfall, Versicherungsfall ein?

Für jede Rechtsschutzversicherung ist die Frage wichtig, wann ein Schadenfall oder Versicherungsfall eingetreten ist. Denn normalerweise muss eine Versicherung ("ein brennendes Haus kann man nicht versichern") nicht für einen Schaden eintreten, der bei Abschluss des Versicherungsvertrags schon bestand oder unmittelbar vor der Tür stand.

Das wird besonders bei Vertragsregelungen über Schönheitsreparaturen wichtig.

Mietrechtsschutzversicherung - Streit um Schönheitsreparaturklausel

  • Endet das Mietverhältnis, verlangt der Vermieter häufig vom Mieter die Ausführung von Schönheitsreparaturen. Holt der Mieter fachkundigen Rat ein, kann sich ergeben, dass die ihm in einem Formularmietvertrag auferlegte Renovierungsverpflichtung unwirksam ist und er nicht zu renovieren braucht.
  • Während des bestehenden Mietverhältnisses kann der Mieter vom Vermieter die Ausführung von Schönheitsreparaturen verlangen, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungsklausel ungültig ist, insbesonsere wenn die Wohnung unrenoviert übergeben und kein angemessener Ausgleich gewährt wurde, und Renovierungsbedarf besteht.
    Hinweis


    Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich der Mieter dann an den Kosten der Renovierung beteiligen muss.
    BGH: Mieter muss sich an Kosten der Renovierung beteiligen

Der Rechtsschutzfall tritt im ersteren Falle dadurch ein, dass  der Vermieter zu Unrecht die Ausführung von Schönheitsreparaturen verlangt. Im zweiten Fall tritt er dadurch ein, dass  der Vermieter die von ihm verlangten Schönheitsreparaturen gegenüber dem Mieter unberechtigt ablehnt.

Mietrechtsschutzversicherung verweigert Deckung wegen ungültiger Renovierungsklausel

Wurde der Mietvertrag vor Beginn des Versicherungsschutzes geschlossen, verweigern Rechtsschutzversicherer häufig dem rechtsschutzversicherten Mieter die Deckungszusage und verweisen darauf, dass der Mietvertrag vor Beginn des Versicherungsschutzes geschlossen wurde; die ungültige Renovierungsklausel habe den Streitfall vor Beginn des Versicherungsschutzes ausgelöst.

Rechtsschutzversicherung muss Deckung gewähren

  • Die dargestellte Ansicht der Rechtsschutzversicherer ist unrichtig. Es ist in der Rechtsprechung und Fachliteratur anerkannt, dass erst der spätere Streit zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung und Gültigkeit von Vertragsklauseln den Streitfall auslöst.

In beiden Fällen wird der Streitfall aus der juristisch maßgeblichen Sicht des Mieters dadurch ausgelöst, dass der Vermieter sich weigert, die aktuelle Rechtslage anzuerkennen, wonach bei einer ungültigen Renovierungsklausel der Vermieter, nicht aber der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Tritt dieser konkrete Streitfall nach Beginn des Versicherungsschutzes ein, muss die Rechtsschutzversicherung dafür eintreten.

Hans-Joachim Gellwitzki, Rechtsanwalt
12159 Berlin
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