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Handschriftliche Ergänzung als Individualvereinbarung im Mietvertrag

Oft finden sich im Mietvertrag für eine Mietwohnung handschriftliche Ergänzungen, beispielsweise unter "Sonstiges" des Vertrages. Ist eine handschriftliche Ergänzung des Mietvertrags eine Individualvereinbarung?

Handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag ist nicht unbedingt eine Individualvereinbarung

Viele Mieter glauben, und viele Vermieter gehen ebenfalls davon aus, dass eine handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag der Wohnung eine besondere Vereinbarung, eine Individualvereinbarung ist.

Handschriftliche Vereinbarung, Zusatz im Mietvertrag - selten eine Individualvereinbarung

Ein handschriftlicher Zusatz im Mietvertrag ist selten eine Individualvereinbarung und sagt auch nichts über die Wirksamkeit einer Regelung, Vereinbarung aus, ist also möglicherweise rechtlich nicht bindend, unwirksam. 

Wirksame Individualvereinbarung im Mietvertrag der Wohnung - besondere Voraussetzungen

Kommt es wegen einem Vertragsinhalt zu einer Meinungsverschiedenheit, beruft sich der Vermieter auf eine Individualvereinbarung, dann muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass über die fragliche Vereinbarung ernsthaft verhandelt werden konnte.

Es ist vom Vermieter zu beweisen dass er:

  • den Inhalt einer vorgeschlagenen Ergänzung des Vertrages, wenn er vom Gesetz abweicht, dem Mieter erläutert hat,
  • die rechtliche und finanzielle Auswirkung der handschriftlichen Ergänzung wirklich erklärt hat,
  • der Mieter eigene Vorschläge unterbreiten konnte, man darüber verhandelt hat und am Ende zu dieser Regelung als Einigung gekommen ist.
  • Hier finden Sie weitere Erläuterungen zur Individualvereinbarung:
    Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt? 

Wurde über die handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag der Wohnung verhandelt?

Gerade bei Unterzeichnung eines Mietvertrages kann man meist davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine echte Verhandlungsmöglichkeit zwischen Mieter und Vermieter fehlen - dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung für eine eventuell bestehende Individualvereinbarung:

  • Mieter entsprechen bei Abschluss eines Mietvertrages oft dem Willen des Vermieters, weil man den Vertrag für die Wohnung bekommen möchte.
  • Dadurch sind oft keine echten Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter möglich. Eine eingehende Verhandlung ist aber eine wesentliche Voraussetzung für eine Individualvereinbarung.

Handschriftlicher Zusatz Mietvertrag ist oft nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Die handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag 

  • ist kein Nachweis dafür, dass "echte" Verhandlungen über Vertragspunkte zwischen Mieter und Vermieter stattgefunden haben.
  • Daher handelt es sich bei handschriftlichen Ergänzungen meist um Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht um eine Individualvereinbarung: 
    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag immer gültig? 

Handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag einer Wohnung als besondere Vereinbarung

Bei Zweifeln sollte eine solche Vereinbarung fachlich geprüft werden, ob sie rechtmäßig ist, ob man als Mieter nicht benachteiligt wird.  

Keine Individualvereinbarung: als Formularklausel wirksam - oder unwirksam?

Wird nicht nachgewiesen, dass es sich bei der einzelnen Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, dann muss die Regelung nach den Maßstäben für Allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft werden.

Insbesondere kommt es darauf an, ob die Regelung klar und übersichtlich ist, und ob sie die Mieterseite unangemessen benachteiligt.

  • Ist die Regelung unwirksam, dann gilt immer das Gesetz.

    Redaktion


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