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Mieterhöhung für Wohnung durch Hausverwaltungs GmbH
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss entschieden, dass eine Mieterhöhung für eine Mietwohnung, das von einer Hausverwaltungs GmbH einem Mieter zugestellt wird, gültig ist, wenn das Schreiben keine Unterschrift trägt.
Mieterhöhung für Wohnung durch Hausverwaltungs GmbH hat keine Unterschrift
Es genügt, wenn die Anforderungen an die Textform erfüllt sind.
Mieterhöhung durch Hausverwaltung wurde maschinell erstellt, bedarf keiner Unterschrift
Wenn das Schreiben abschließend die Erklärung enthält:
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift"
dann ist auch dies ausreichend.
Mieterhöhung durch Hausverwaltungs GmbH - Mieter kann Vollmacht verlangen
Erforderlich ist, dass eine für die Hausverwaltung ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht vorliegt.
- Die Vollmacht kann vom Mieter als Nachweis gefordert werden.
- Diese Voraussetzung war in diesem Fall gegeben, weil die für die Hausverwaltung ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht dem Mieter bekannt war.
Hausverwaltungs GmbH schickt Mieterhöhung für Mietwohnung
In einer Mieterhöhungserklärung einer "Juristischen Person", in diesem Fall war es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist es entbehrlich, einen mit dem Vorgang befassten Mitarbeiter der Hausverwaltung zu benennen.
Hat die Hausverwaltung trotzdem einen Mitarbeiter benannt, so ist es nicht erforderlich mitzuteilen oder darzulegen, welche Funktion der Mitarbeiter in der Hausverwaltung hat. Gegenüber dem Mieter ist auch nicht nachzuweisen, dass dieser Mitarbeiter vom Vermieter bevollmächtigt ist.
Eine ordnungsgemäße Vollmacht für den Hausverwalter bzw. für die Hausverwaltung genügt.
- Auch der Geschäftsführer einer juristischen Person muss nicht als vertretungsberechtigt benannt werden.
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