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Ratgeber Untervermietung
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Pinkeln - Geräusche vom Nachbarn - Grund für Mietminderung?
Hört man als Mieter in seiner Wohnung seinen Nachbarn bei der Nutzung dessen Toilette, dann kann dies eventuell ein Mietminderungsgrund sein.
Mieter hört deutlich Pinkelgeräusche des Nachbarn in seiner Wohnung
In diesem Fall konnte ein Mieter im Wohnzimmer seiner Wohnung deutlich das Pinkeln seines Nachbarn hören, empfand dies als sehr störend und machte eine Mietminderung geltend.
Mängel der Wohnung mitteilen - Mietminderung, Ansprüche des Mieters
Gutachter überprüft Pinkelgeräusche aus der Nachbarwohnung
Es wurde ein Fall für einen Sachverständigen. Dieser hörte sich dann die als störend wahrgenommenen Pinkelgeräusche an.
Der Sachverständige bestätigte dem sich gestört fühlenden Mieter, dass die Geräusche des „Stehpinklers“ deutlich zu hören seien.
Landgericht Berlin erkennt auf 10 Prozent Mietminderung wegen Pinkelgeräuschen
Das Landgericht Berlin stimmte einer 10-prozentigen Mietminderung zu, da die Geräuschentwicklung beim Pinkeln des „Stehpinklers“ im Wohn- und Essbereich des sich gestört fühlenden Mieters sehr penetrant und unangenehm wahrzunehmen seien.
Zudem wurde ein Baumangel festgestellt, der die Geräuschübertragung begünstigte - der Baumangel war für die Mietminderung wohl ausschlaggebend.
Pinkelgeräusche - Mietminderung kann möglich sein, aber ganz selten
In einem anderem Fall, der auch vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hatten Mieter den Vermieter aufgefordert, die Geräusche des Urinierens vom Nachbarn zu beseitigen - ihr Schlaf sei gestört, eine richtige Erholung nicht möglich.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen - solche Geräusche seien "sozialadäquat", befand das Gericht.
Und bei der Frage, ob die Schalldämmung womöglich mangelhaft sei, komme es auf das Baujahr des Hauses an - in einem 50iger Jahre Bau sei wenig Schallschutz vorhanden, so ein Haus ist oft hellhörig.
- Üblicherweise gelten Pinkelgeräusche meist als "sozialadäquat" und berechtigen zu keiner Mietminderung.
Redaktion
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