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Kosten einer Ausweichwohnung bei Modernisierung, Instandsetzung

Entstehen Mietern Kosten für eine Ausweichwohnung, Ersatzwohnung, die während einer Modernisierung oder Instandsetzung als Ausweichwohung genutzt werden muss, dann hat der Vermieter diese Kosten als Aufwendungsersatz zu erstatten.

Instandsetzung, Modernisierung - notwendige Aufwendungen muss Vermieter erstatten

Führt der Vermieter Modernisierungsarbeiten oder auch Instandsetzungsarbeiten durch, dann können Mietern Kosten entstehen, z.B. Kosten für das Vorbereiten der Räume, für die spätere Reinigung: 

Instandsetzung der Mietwohnung - Aufwand des Mieters, Kosten bekommen

Modernisierung, Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten

Solche Aufwendungen - soweit sie notwendig waren - muss der Vermieter erstatten.

Ausweichwohnung - Ersatz der Kosten als notwendige Aufwendungen

Muss während der Bauarbeiten eine Ausweichwohnung bezogen werden, dann gehört das ebenfalls zu den Aufwendungen, die der Vermieter zu ersetzen hat. Normalerweise werden solche Kosten zunächst vom Mieter verauslagt.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten, soweit sie notwendig sind.

  • Will der Vermieter entstandene Kosten nicht erstatten: Im Streitfall müssten Sie im Prozess den Richter überzeugen, dass der Umzug notwendig war.
  • Um Streit deswegen zu vermeiden, ist es vorteilhaft, zuvor eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter zu schließen.
  • Sie können als Mieterin oder Mieter auch verlangen, dass ein Vorschuss gezahlt wird.

Zahlen Mieter über die Mieterhöhung die Ersatzwohnung bei Modernisierung?

Modernisierungsmaßnahmen berechtigen den Vermieter, die Miete zu erhöhen. Das geschieht meist durch Umlage der Kosten, so dass Sie als Mieter die Kosten der Modernisierung insgesamt bezahlen.

Sind Kosten einer Ersatzwohnung umlegbare Kosten bei der Modernisierungsmieterhöhung?

Die Frage ist, ob der Aufwendungsersatz für die Ausweichwohnung zu den Modernisierungskosten gehört, letztlich Mieter bei der Mieterhöhung diese Kosten tragen müssen.

  • Kosten, die der Vermieter als Aufwendungsersatz erstettet hat, würden dann wieder auf Mieter umgelegt, rückbelastet.

Im Gesetz heißt es, dass "wegen der für die Wohnung aufgewendeten Kosten" die Miete erhöht werden kann.

Die Rechtslage zu dieser Frage ist bisher nicht eindeutig. Urteile des Bundesgerichtshofs dazu gibt es nicht. 

Kosten Ersatzwohnung bei Modernisierung führen nicht zu einer Modernisierungsmieterhöhung

Man kann argumentieren, es handele sich bei Kosten der Ausweichunterkunft nicht um unmittelbaren Bauaufwand, also um Kosten, die der Vermieter "für die Wohnung" aufgewendet hat.

Ob sich diese Meinung im Streitfall durchsetzt, ist nicht vorhersehbar.

  • Das Landgericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass solche Kosten nicht "für die Wohnung aufgewendet" worden seien, dem Mieter mit der Modernisierungsmieterhöhung nicht belastet werden können.

Urteil: Ausweichwohnung - Kostenumlage bei Modernisierungsmieterhöhung 


Redaktion


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