Logo

Verstoß des Vermieters gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Sind Vermieter im Rahmen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet, alle Mieter gleich zu behandeln? Wann ist es ein Verstoß, wenn Vermieter die Mieter nicht gleich behandeln, Mieter ausländischer Herkunft benachteiligen?

Mieterhöhungen durch neuen Eigentümer

Ein Mietshaus wurde verkauft und mit dem neuen Eigentümer begannen die Probleme.

Zuerst erhöhte der neue Vermieter die Miete für alle Mieter des Hauses - die Miete wurde von 5,33 Euro auf 7,04 Euro je m² erhöht.

Keine Gleichbehandlung - Mieterhöhungen nur für Mieter türkischer und arabischer Herkunft

  • Dann folgten weitere Mieterhöhungen:
    Diese sollten die Miete auf 9,62 Euro je Quadratmeter steigern - aber nur Mieter mit türkischer oder arabischer Herkunft treffen - alle anderen Mieter bekamen diese Mieterhöhung nicht.
    Dabei unterschieden sich die Wohnungen der ausländischen Mitbürger nicht wesentlich von den anderen Wohnungen im Haus - die Größe, die Ausstattung war vergleichbar.

Klage der Mieter wegen Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Die später klagenden Mieter kündigten ihren Mietvertrag, weil die neue Miete nicht mehr bezahlbar war. Die Wohnungssuche für die Familien mit Kindern gestaltete sich schwierig, war zunächst erfolglos.

Deshalb baten die Kläger den Eigentümer um eine Verlängerung der Räumungsfrist. Diese wurde ihnen nicht gewährt, der Eigentümer drohte statt dessen mit einer Räumungsklage, hatte aber deutschen Mietern in ähnlichen Situationen Räumungsfristen eingeräumt .

Das ließen sich die beiden Mieter türkischer Herkunft jetzt nicht mehr bieten. Sie klagten vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az. 25 C 357/14) wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. 

Vermieter wird zu Schadenersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung verurteilt

Das Gericht erkannte in dem Verhalten des Eigentümers eine "krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit" gegenüber den Klägern. Der Vermieter habe durch sein Verhalten zu verstehen gegeben, dass Mieter mit einem anderen kulturellen Hintergrund nicht in sein Konzept passen würden. 

  • Das Urteil: Wegen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz wurde der Eigentümer zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterstützt wurden die Kläger vom

Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg

Hinweis


In manchen Bundesländern können Sie nicht ohne weiteres eine Klage erheben, sondern müssen sich zunächst an eine Schlichtungsstelle wenden.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: