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Ratgeber Untervermietung
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Mieter lassen Hunde auf Grundstück laufen - Kündigung der Wohnung
Mieter haben ihre Hunde auf dem gemeinschaftlichen Grundstück einer Wohnanlage, trotz eines Verbots, immer wieder frei laufen lassen.
Auslauf von Hunden auf einem Grundstück der Wohnanlage - Grund für Abmahnung
Ist der Grund für die Abmahnung berechtigt, und wird das abgemahnte Verhalten nicht eingestellt, so kann die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter die Folge und berechtigt sein. Auch das Ausführen, laufen lassen der Hunde auf dem Grundstück der Wohanlage kann zu einer Abmahnung führen.
Kündigung Mietvertrag - frei laufende Hunde auf Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage
Mieter hatten auf den Grünflächen des Grundstücks ihre beiden Hunde immer wieder, trotz eines Verbots in der Hausordnung, frei auf dem Grundstück laufen lassen.
Hunde laufen ohne Leine auf Grundstück des Vermieters - Abmahnung und Kündigung
Dieses Verhalten wurde vom Vermieter mehrfach abgemahnt.
Trotz Abmahnungen stellten die Mieter ihr Verhalten nicht ein, sie ließen ihre Hunde auch weiterhin ohne Leine frei laufen.
Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos, hilfsweise mit fristgemäßer Kündigung.
Da die Mieter nicht aus ihrer Wohnung auszogen, ging der Streit vor Gericht.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigte die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Die Berufung der Mieter gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Berlin zurückgewiesen - zuletzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Laufenlassen von Hunden auf Grünflächen einer Wohnanlage - Kündigung der Wohnung
Der BGH bestätigte mit Beschluss vom 02.01.2020, Az. VIII ZR 328/19, die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Kündigung berechtigt und die Wohnung von den Mietern zu räumen sei, und lehnte Vollstreckungsschutz gegen das Urteil ab.
Aus dem Beschluss:
"Das von den Beklagten nicht in Abrede gestellte Verhalten - freies Laufenlassen ihrer Hunde auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) des Anwesens entgegen der Hausordnung und ungeachtet mehrerer Abmahnungen, stellt eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. ..."
Auch Kot von Hunden auf dem Grundstück, Rasenflächen, kann zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Kündigung Mietvertrag - Verschmutzung des Gartens mit Hundekot
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