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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Ausschluss aus Genossenschaft - unbekannte Anschrift des Mitglieds
Ein Genossenschaftsmitglied, das nicht mehr in seiner Mietwohnung wohnt, muss der Genossenschaft seine Anschrift mitteilen - die unbekannte Anschrift kann zum Ausschluss des Mitglieds führen.
Wohnung in einer Genossenschaft - Mitglied nutzt die Wohnung nicht mehr
Wer Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft wird, will meist in einer Wohnung der Genossenschaft wohnen. Es kann aber dazu kommen, dass - z.B. durch einen Arbeitsplatzwechsel - die Wohnung nicht mehr benutzt wird, oder dass sie sogar endgültig aufgegeben wird, aber die Mitgliedschaft in der Genossenschaft weiter bestehen bleibt.
Mitglied der Wohnungsgenossenschaft wohnt nicht mehr in der Wohnung
Ein Wohnungsmieter ist nach dem Zivilrecht nicht verpflichtet, seine gemietete Wohnung zu benutzen. Leerstehenlassen einer Wohnung kann allerdings durch öffentlich-rechtliche Regelungen verboten sein (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum).
- Auch durch die Satzung einer Genossenschaft können den Mitgliedern Benutzungspflichten auferlegt sein. Größere Genossenschaften haben meist eine Internet-Seite, auf der auch die Satzung zu finden ist. Andernfalls wenden Sie sich an den Vorstand oder notfalls an das Registergericht.
Wohnungsgenossenschaft - unbekannte Anschrift eines Mitglieds kann zu Ausschluss führen
Die Rechte und die Pflichten des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bleiben weiter bestehen, auch wenn das Mitglied nicht mehr dort wohnt. Das umfasst auch, dass das Mitglied für die Genossenschaft erreichbar sein muss. Wohnt das Mitglied nicht mehr in einer Wohnung der Genossenschaft, dann muss es seine Anschrift der Genossenschaft mitteilen.
- Erfolgt keine Mitteilung, so kann das Mitglied bei unbekannter Anschrift aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden.
Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht München in einem Urteil (OLG Az. 7 U 995/15).
Genossenschaft hat Anspruch auf Mitteilung der Anschrift durch das Mitglied
Das Gericht urteilte, die Genossenschaft müsse die Anschriften ihrer Mitglieder kennen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. § 30 GenG sieht vor, dass die Genossenschaft eine Liste ihrer Mitglieder mit aktueller Anschrift zu führen hat.
​​​​​​​Mitglied einer Genossenschaft verweigert die Mitteilung seiner neuen Anschrift
Zieht ein Genossenschaftsmitglied aus der Genossenschaftswohnung aus und weigert sich, der Genossenschaft die neue Anschrift mitzuteilen, so sei, so das OLG München, die Genossenschaft berechtigt, dieses Mitglied auszuschließen.
Ausschluss aus der Genossenschaft - Kündigung des Mietvertrags oder Nutzungsvertrags
Der Ausschluss eines MItglieds aus der Genossenschaft kann dazu führen, dass ein noch bestehender Mietvertrag / Nutzungsvertrag durch die Genossenschaft leichter gekündigt werden kann:
Ausschluss aus der Genossenschaft - Kündigung der Wohnung.
Redaktion
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