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Ausschütteln von Decken, Betten, Laken für Mieter erlaubt?

Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder auch Tischtücher aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon kann, wenn sich dadurch keine wesentlichen Belästigungen im Rahmen von Verschmutzungen für Nachbarn ergeben, zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung gehören, erlaubt sein.

Ausschütteln von Decken führt zu Schmutz beim Nachbarn

Grundsätzlich gilt: Belästigungen anderer sind zu vermeiden.

Ein solcher Streit landete vor Gericht, der Vermieter verklagte die Mieter auf das Unterlassen des Ausschüttelns von Decken, weil sich daraus eine erhebliche Belastung und Verschmutzung für andere Mieter ergab.

Dies deswegen, weil durch das Ausschütteln z.B. Zahnstocher, Essensreste, Hundeknochen u.ä. zur Verschmutzung bei Nachbarn führten.
Es waren auch Personen betroffen, die sich zur Zeit des Decken Ausschüttelns auf dem Balkon bzw. unter dem Fenster dieses Nachbarn befanden.

Durch das Ausschütteln von Decken, Betten und Laken wird nicht nur normaler Staub beseitigt

Führt aber das Ausschütteln von Decken zu einer erheblichen Verunreinigung des Balkons, weil es sich nicht nur um Staub handelt, sind sogar Zimmer eines Nachbarn, oder sind andere Personen von auf sie herabfallenden Schmutz direkt betroffen, dann kann ein gerichtliches Verbot ausgesprochen werden.

Mieter müssen beim Ausschütteln von Betten, Tüchern und Laken Verschmutzungen vermeiden

Das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13) verurteilte die beklagten Mieter, künftig keine Decken mehr auszuschütteln, in denen sich irgendwelche Dinge, Gegenstände befinden, die zur Verschmutzung von darunterliegenden Räumen bzw. Flächen führen können.

Gleichzeitig sei von den Mietern zu beachten und sicher zu stellen, dass sich keine Personen unterhalb eines Fensters befinden.


    Redaktion


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