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Ausschütteln von Decken aus Fenstern, vom Balkon erlaubt?

Das Ausschütteln von Decken (auch Betten, Laken usw.) aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon, kann, wenn sich dadurch keine Belästigungen von Nachbarn ergeben, zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung gehören, erlaubt sein.

Ausschütteln von Decken, Laken aus Wohnungsfenster - Schmutz vom Nachbarn

Das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13) stellte fest:

  • Belästigungen anderer sind zu vermeiden. Daher gelte dies nur dann, wenn sich in der Decke nicht z.B. Zahnstocher, Essensreste u.ä. befinden, die dann unterhalb des Fensters andere Räume, Flächen verschmutzen, oder auf Personen fallen, die sich dort befinden.

Mieter müssen beim Ausschütteln von Betten, Tüchern und Laken Verschmutzungen vermeiden

Das Gericht verurteilte die beklagten Mieter künftig keine Decken mehr auszuschütteln, in denen sich irgendwelche Dinge, Gegenstände befinden, die zur Verschmutzung der darunterliegenden  Räume (bzw. Flächen) führen können.

Gleichzeitig sei von den Mietern zu beachten und sicher zu stellen, dass sich keine Personen unterhalb eines Fensters befinden.


Redaktion


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