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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Baulärm von anderem Grundstück des Vermieters - Mietminderung
Erheblicher Baulärm durch Bauarbeiten vom Nachbargrundstück kann Mieter zur Mietminderung berechtigen, wenn der Vermieter Bauherr, Eigentümer des Grundstücks ist - die Mietminderung ist aber nicht immer möglich.
Baulärm führt zu Nutzungsbeeinträchtigungen der Mietwohnung
Nutzungsbeeinträchtigungen der Wohnung durch Baulärm stellen einen Mangel dar, der Mieter zur Mietminderung berechtigen kann - das wird aber nicht immer anerkannt.
Bei Bauarbeiten entsteht oft sehr intensiver Lärm, der die Benutzung der Wohnung stark einschränkt. Das Gesetz ordnet an, dass bei erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung die Miete gemindert ist.
Es gibt Rechtsprechung, wonach in einer Stadt immer mit Bauarbeiten zu rechnen sei, gegen die auch der Vermieter gar nichts machen könne. Dann kann möglicherweise doch keine Mietminderung möglich sein.
- Ist der Vermieter Eigentümer des Grundstücks, dann kann eine Mietminderung möglich sein - aber auch nicht, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses mit Bauarbeiten (Nachbargrundstück war unbebaut) rechnen musste.
- Bevor eine Mietminderung durchgeführt wird, sollte eine rechtliche Beratung erfolgen.
Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück - Grundstück gehört demselben Eigentümer
Das Landgericht Berlin hatte einen Fall zu prüfen, in dem der Vermieter, selbst Eigentümer des benachbarten Grundstücks, dort ein 8-geschossiges Wohnhaus errichtet hatte, was in der Wohnung der Mieter zu sehr intensiver Lärmeinwirkung führte. Die Mieter hatten Lärmprotokolle vorgelegt und die Bauphasen und die eingesetzten Baugeräte beschrieben.
- Auch wenn der Vermieter selbst Auftraggeber der Arbeiten ist, sollten Sie ihn förmlich - auch immer wieder - auf die Gebrauchsbeeinträchtigungen hinweisen, und insbesondere auch wesentliche Verschlechterungen und besondere Vorfälle mitteilen.
Vermieter von Mangel in Kenntnis setzen, Ansprüche sichern
Urteil - Mietminderung wegen Baulärm vom Nachbargrundstück ist möglich
Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 30.10.2019 (Az. 65 S 99/19 ), dass eine Mietminderung berechtigt war. Dass die Vermieterin - eine städtische Wohnungsbaugesellschaft - mit diesen Bauarbeiten dringend benötigten Wohnraum geschaffen habe, könne der Mietminderung nicht entgegengehalten werden. Die Darstellung der Mieter sei nachvollziehbar, und die Vermieterin habe dagegen nichts Konkretes erwidert.
Mietminderungsanspruch wegen Baulärm - Beweise sichern, Mietminderung durchsetzen
- Führen Sie ein Bautagebuch, möglichst in Koordination mit benachbarten Mietern.
- Stellen Sie sicher, dass Zeugen zur Verfügung stehen, die auch die Wirkung der Arbeiten in Ihrer Wohnung bestätigen können.
Es kommt darauf an, ob der Gebrauch der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. - Auch Fotos und oder Videos können hilfreich sein, die Wirkung anschaulich zu machen.
Redaktion
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