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Berliner Gesetz zum Mietendeckel - Gesetz nichtig

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 30.1.2020 das Gesetz zum sogenannten Mietendeckel beschlossen. Das Gesetz ist am 23.2.2020 in Kraft getreten und mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht am 25. März 2021 für nichtig erklärt worden. 

Gesetz in Berlin zur Begrenzung von Mieten - Mietendeckel

Das Berliner Gesetz zum Mietendeckel sah folgende Regelungen vor:

  • Für fünf Jahre ab Inkrafttreten werden die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen auf dem Stand eingefroren, den sie am 18.6.2019 hatten (ausgenommen vor allem Neubau ab 1.1.2014).
  • Bei Wiedervermietung nach dem Inkrafttreten ist eine im Gesetz festgelegte Tabellenmiete zugrundezulegen.
  • Das gleiche gilt für die Erstvermietung von Wohnraum nach dem Inkrafttreten, sofern es sich nicht um Neubau handelt, der nach dem 1.1.2014 bezugsfertig geworden ist.
  • War bisher zu einer Miete von unter 5,02 €/qm vermietet und bestehen bestimmte, im Gesetz genannte moderne Ausstattungsmerkmale, dann kann bei Freiwerden der Wohnung zu einer höheren Miete, maximal 1,00 € mehr also zuvor, und höchstens 5,02 €/qm vermietet werden.
  • Für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen wird die Tabellenmiete angehoben.
  • Die Behörden können die zulässige Miete durch Bescheid feststellen.
  • Bei Ãœberschreitung der zulässigen Miete kann ein Bußgeld verhängt werden.

Das Gesetz ist für fünf Jahre befristet, gilt also nun bis zum 23.2.2025.
Erst neun Monate später, am 23.11.2020 tritt eine Vorschrift in Kraft, wonach die Möglichkeit bestehen soll, bisher schon vereinbarte Mieten zu senken, wenn sie deutlich zu hoch sind.

Weitere Informationen

Mietendeckel-Gesetz umstritten 

Es ist umstritten, ob der Berliner Gesetzgeber ein solches Gesetz erlassen darf, und auch die einzelnen Regelungen werden wohl von vielen Vermietern angegriffen werden.

Erst in den nachfolgenden Monaten wird sich zeigen, wie die Regelungen in der Praxis angewandt werden, sowohl von den Behörden als auch von den Gerichten.

Hinweis

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die von Ihrem Vermieter verlangte Miete diesem Gesetz nicht entspricht, sollten Sie zunächst fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.


Redaktion


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