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Bundesgerichtshof zu Legal Tech Angeboten wie wenigermiete.de

Der Bundesgerichtshof hat für zulässig erklärt, dass sogenannte Legal-Tech-Firmen für Verbraucher Zahlungsansprüche durchsetzen, auch wenn der Kontakt zwischen Kunde und Firma ausschließlich über des Internet besteht.

Beratung und Rechtsdurchsetzung vor allem durch Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen

Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, insbesondere vor Gericht, ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten, Inkassodienste sind davon ausgenommen.

In jüngerer Zeit sind sogenannte Legal Tech Firmen auf den Markt gekommen, die bestimmte Fragen über das Internet klären, und auch rechtliche Aktionen ermöglichen sollen  Die Frage war, ob die Angebote der Legal-Tech-Firmen durch das Gesetz zugelassen sind.

Rechtsdienstleistungsgesetz und Legal Tech - wenigermiete.de

Das Geschäftsmodell der Legal-Tech-Firmen geht davon aus, dass viele Verbraucher den Aufwand scheuen, zum Anwalt zu gehen, Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen. Die Firmen stellen im Internet Plattformen zur Verfügung, auf denen Verbraucher durch wenige Eingaben die Rückmeldung bekommen sollen, ob sie gegenüber bestimmten Vertragspartnern Ansprüche haben.

Einige übernehmen dann - gegen Entgelt - die außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite, andere lassen sich auch die Ansprüche abtreten, um sie dann selbst vor Gericht durchzusetzen, und im Erfolgsfall - unter Abzug eines erheblichen Anteils - an die Verbraucher auszuzahlen,

Legal Tech im Mietrecht - Unterstützung bei Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Es gibt Portale für Entschädigung wegen Verspätungen bei Flugreisen und Bahnreisen, für Geschädigte des Diesel-Skandals,

aber auch zur Durchsetzung von Ansprüchen von Mietern, z.B. Fa. Lexfox wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse unter dem Portal wenigermiete.de mit einem Mietpreisrechner und dem Angebot, die Rüge an den Vermieter zu schicken und die Zahlungsansprüche aufgrund einer Abtretung gegen Erfolgshonorar durchzusetzen.

  • Gegen die Legal-Tech-Angebote wird vorgebracht, die Kunden könnten keine gründliche Beratung erhalten, besondere Gesichtspunkte des Einzelfalls könnten gar nicht eingebracht werden. Auch könnten Legal Tech Firmen, weil sie in erster Linie am eigenen Gewinn interessiert sind, nicht immer im besten Interesse des Kunden handeln.

Urteil Bundesgerichtshof - Legal Tech Dienstleistung ist zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.11.2019 (Az. VIII ZR 285/18) entschieden, dass das Geschäftsmodell von wenigermiete  bzw. Lexfox nicht durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ausgeschlossen ist.

Es sei eine großzügige Auslegung anzuwenden, die auch für neue Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt Raum lasse. Auch eine Interessenkollision bestehe nicht.


Redaktion


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