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Eigenbedarfskündigung - Kündigungsgrund besteht nicht mehr

Hat der Vermieter wegen Eigenbedarfs für sich selbst oder nahestehende Personen gekündigt, dann kann die Kündigung wirksam sein. Aber was ist, wenn sich Umstände ergeben, dass der vom Vermieter angeführte Kündigungsgrund entfällt, nicht mehr besteht?

Entfall des Kündigungsgrunds für Eigenbedarf während der Kündigungsfrist

Es kommt durchaus vor, dass der vom Vermieter genannte Kündigungsgrund später entfällt, z.B. weil die Person, die eigentlich in die Wohnung ziehen sollte, sich anders entschieden hat - dann ist der vom Vermieter genannte Kündigungsgrund entfallen, besteht nicht mehr.

In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall wollte die Eigentümerin der Wohnung nach Berlin ziehen, weil sie sich beruflich nach Berlin umorientiert hatte. 

Sie kündigte deswegen ihrem Mieter im Januar 2016 wegen Eigenbedarfs. Die Kündigungsfrist betrug ein Jahr.
Im Juni 2016 erlitt die Vermieterin einen schweren Arbeitsunfall, die Zukunftspläne zerschlugen sich dadurch. 

Grund Eigenbedarfskündigung während Kündigungsfrist entfallen - Kündigung nicht möglich 

Das Landgericht Berlin, Az. 67 S 9/18 entschied, es sei rechtsmißbräuchlich, wenn die Vermieterin sich weiterhin auf ihre frühere Kündigung stützen wolle, egal ob diese wirksam sei oder nicht.

Die berufliche Zukunft der Vermieterin sei auf unabsehbare Zeit ungewiss geworden, es fehle am konkreten Interesse der Vermieterin an einer baldigen Eigennutzung der Wohnung.

Das Gericht entschied zu Gunsten der Mieter, die Eigenbedarfskündigung war nicht möglich.

Kündigung wegen Eigenbedarfs, Wegfall des Kündigungsgrunds - Zeitpunkt des Wegfalls

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Eigenbedarf wegfällt.

  • Nach Meinung der Gerichte kann der Vermieter die Kündigung jedenfalls dann nicht mehr durchsetzen, wenn sein Eigenbedarfsgrund noch während der laufenden Kündigungsfrist entfällt.



Redaktion


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