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Einschreiben vom Mieter nicht abgeholt - Schreiben ist nicht zugestellt

Ein Vermieter hatte ein Schreiben wegen einer von ihm verlangten Mieterhöhung per Einschreiben mit Rückschein versandt.

Einschreiben vom Empfänger auf der Post nicht abgeholt 

Der Vermieter erwartete die Zustimmung zur Mieterhöhung: 
Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung 

Der Mieter reagierte aber nicht, holte das Einschreiben auf der Post nicht ab. Nach Ablauf der Lagerfrist ging der Brief an den Vermieter zurück.

Nicht abgeholtes Einschreiben - gilt das als wirksame Zustellung an den Empfänger?  

  • Der Vermieter verklagte seinen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
  • Er war der Meinung, das Schreiben sei, obwohl es nicht abgeholt worden war, dem Mieter wirksam zugestellt worden.

Benachrichtigung über zur Abholung bereit liegendes Einschreiben ist keine Briefzustellung

Der Meinung des Vermieters, es handele sich um eine wirksame Zustellung, folgte das Gericht nicht.

  • Das Gericht stellte fest, dass der Einwurf der Benachrichtigung, dass ein Einschreiben zur Abholung bereit liege, kein Nachweis für eine erfolgte Zustellung ist. 
  • Benötigt der Vermieter einen Zustellungsnachweis, in diesem Fall wegen einer verlangten Mieterhöhung, dann muss er beweisen, wann das Schreiben zugegangen ist.

Keine Sicherheit für Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

Weder für Mieter noch für Vermieter bietet das Einschreiben mit Rückschein die Sicherheit für eine erfolgte Zustellung. Wird der Empfänger nicht angetroffen (oder verweigert die Annahme des Einschreibens) dann gibt es keinen Nachweis über den Zugang. ​​​​​​​
Einschreiben mit Rückschein - Zustellung von Briefen sicher? 

Nichtabholung eines Einschreibens bei der Post - Zugang des Schreibens nicht erfolgt

Die Tatsache, dass der Mieter das Einschreiben bei der Post nicht abgeholt hat führt nicht dazu, dass damit der erforderliche Zugang des Schreibens beim Mieter als erfolgt angesehen werden kann. 

  • Das Amtsgericht München (Az. 423 C 16401/13) sah bei Nichtabholung durch den Mieter ein Schreiben des Vermieters als nicht zugestellt an, deshalb wurde die Klage des Vermieters abgewiesen. 

Nicht abgeholtes Einschreiben - treuwidriges Verhalten des Empfängers - Zustellung erfolgt

Nicht immer gilt, dass ein nicht abgeholtes Einschreiben als nicht zugestellt gewertet wird.

  • Musste der Empfänger damit rechnen (was der Absender beweisen muss), dass ein Schreiben mit einem bestimmten Inhalt erfolgt, dann kann dies im Streitfall dazu führen, dass ein Gericht urteilt, dass sich der Empfänger "treuwidrig" verhalten hat, das Schreiben als zugestellt gewertet wird. 

Lesetipp


Es ist oft wichtig, den Zugang eines Schreibens beim Vermieter beweisen zu können: 

Übersicht über mögliche Zustellungsarten / Einschätzung für die Rechtssicherheit



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