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Einstweilige Verfügung - Ausfall der Zentralheizung
Fällt während der Kälteperiode die Heizung aus, so kann eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sein, wenn die Heizung durch den Vermieter nicht repariert wird.
Heizungsausfall - Vermieter muss Zentralheizung reparieren, in Ordnung bringen
Wird die Wohnung mit einer Zentralheizung für die Beheizung vermietet, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass die Heizung ordentlich funktioniert.
Vermieter repariert bei Heizungsausfall nicht schnell die Heizung
Wurde der Mangel, der Heizungsausfall mitgeteilt und weigert sich der Vermieter seiner Pflicht zur Reparatur nachzukommen, dann muss er notfalls durch das Amtsgericht verurteilt werden. Aber:
- Ein normaler Prozess dauert aber viele Monate.
- In kalten Monaten ist es nicht zumutbar, wenn der Vermieter nicht schnell für eine Reparatur sorgt, damit die Heizung wieder funktioniert.
- Eine Mietminderung kann in solchen Fällen möglich sein:
Heizung - kalte Mietwohnung, Wohnung ist nicht warm - Mietminderung
Einstweilige Verfügung - Vermieter hat für die ordentliche Beheizung der Wohnung zu sorgen
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen.
- Das Gericht erließ daher im Dezember eine einstweilige Verfügung und verpflichtete den Vermieter, die ordnungsgemäße Beheizung einer Wohnung wieder herzustellen. Die Mietwohnung war stark ausgekühlt.
Bei der Wohnung handelte sich um eine vermietete Eigentumswohnung - dies ist bei solchen Fällen aber nicht von wesentlicher Bedeutung, denn ein totaler Heizungsausfall ist immer zügig zu reparieren.
Der Vermieter wehrte sich dagegen, behauptete, die Heizung sei in Ordnung, und außerdem gehöre sie der Eigentümergemeinschaft.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte mit Urteil vom 28.6.2018 (Az. 117 C 1001/18) die einstweilige Verfügung.
Eine Zeugin hatte bestätigt, dass die Heizung die Wohnung nicht ausreichend erwärme.
Der Vermieter - Einzeleigentümer dieser Wohnung - sei verpflichtet, gegenüber der Eigentümergemeinschaft dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftliche Heizung instandgesetzt oder ordentlich reguliert werde.
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Redaktion
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