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Einzug in Mietwohnung Sonntags - Vermieter verweigert Umzug
Neue Mietverträge werden in der Regel vom Ersten eines Monats an geschlossen. Aber was ist, wenn der 1. des Monats ein Sonntag ist, der Mieter an diesem Tag auf die Wohnungsübergabe und den Einzug angewiesen ist?
Beginn des Mietvertrags - wenn der Erste des Monats ein Sonntag ist
Das Landgericht Berlin hatte über einen solchen Streitfall zu entscheiden. Es kam im Urteil vom 16.3.2012 (Az. 65 S 219/10) zu dem Ergebnis, dass der Vermieter verpflichtet ist, dann die Wohnung auch sonntags an seine neuen Mieter zu übergeben, da Mieter sehr darauf angewiesen sein können, pünktlich zum Monatsersten einzuziehen, insbesondere dann, wenn das bisherige Mietverhältnis zum Ende des vorherigen Monats beendet wurde.
Vermieter verweigerte Mietern den Einzug am Sonntag
Der Vermieter hatte eine Übergabe am Sonntag verweigert. Er hatte zwar angeboten, dass die Wohnungsübergabe am darauffolgenden Montag, früh um 8 Uhr, stattfinden könne.
Es stellte sich aber heraus, dass eine Übergabe weder im Verlauf des Montags, noch zeitnah an den darauf folgenden Tagen möglich sein sollte, da sich die Wohnung, wegen noch auszuführender Renovierungsarbeiten, in einem nicht übergabefähigen Zustand befand. Dies ergab auch die Beweisaufnahme des Gerichts.
Allein die Verweigerung des Einzugs am Sonntag hätte als Kündigungsgrund wohl nicht ausgereicht, wenn er am Montagmorgen möglich gewesen wäre.
Mietvertrag vom Mieter fristlos gekündigt
Vom Mieter wurde der Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt. Das Landgericht bestätigte die Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund, da der Vermieter nicht in der Lage war, mit Beginn des Mietvertrags den Einzug zu ermöglichen.
Wenn es aus Gründen, für die Vermieter einzustehen hat, nicht möglich ist, pünktlich zu Mietvertragsbeginn in die neue Wohnung einzuziehen, dann stehen betroffenen Mietern grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu, beispielsweise für die Einlagerung von Möbeln oder eine Ersatzunterkunft.
Nähere Einzelheiten:
Einzug - Wohnung kann zu Beginn des Mietvertrags nicht übernommen werden
Immer sind bei einem sonntäglichen Einzug die Ruhezeiten zu beachten:
Lärm, Ruhestörung durch Einzug, Umzug - sind Ruhezeiten einzuhalten?
Redaktion
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