Logo

Fristlose Kündigung der Wohnung - Entschädigung für Vermieter 

Nach einer fristlosen Kündigung kann eine Forderung des Vermieters nach Entschädigung kommen.

Fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Vertragsverletzung

Eine Fristlose Kündigung des Mietvertrags beruht fast immer darauf, dass den Mietern eine schwere Vertragsverletzung vorgeworfen wird.

Fristlose Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung

Vertragsverletzung - Entschädigung, Schadenersatz für Vermieter, Nutzungsentschädigung

Ist die Kündigung wirksam und damit auch eine Vertragsverletzung bestätigt, dann kann daraus die Verpflichtung der Mieter entstehen, dem Vermieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Zeit, in der die Wohnung weiter benutzt wurde, eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Schadenersatzanspruch des Vermieters nach fristloser Kündigung des Mietvertrags

Der Bundesgerichtshof meint, der Vermieter könne als Nutzungsentschädigung nicht nur die bisherige Miete verlangen, sondern den Betrag, den der Vermieter bei Neuvermietung hätte erzielen können.

Nutzungsentschädigung nach fristloser Kündigung für Mieter zeitlich begrenzt

Das Landgericht Berlin hat aber in einem Urteil vom 10.1.2017 (Az. 18 S 39/16) die Dauer dieses Anspruchs begrenzt. 

Dem Mieter war auf die Räumungsklage des Vermieters vom Gericht eine Räumungsfrist gewährt worden. 

Rechtzeitig zum Ende dieser Frist hatte der Mieter die Wohnung zurückgegeben. Der Vermieter verlangte Nutzungsentschädigung für weitere Monate.

Das Landgericht entschied: 

  • Der Mieter hätte nach Erhalt der fristlosen Kündigung sich seinerseits durch Kündigung von dem Vertrag befreien können.
    Die für den Mieter geltende dreimonatige Kündigungsfrist war bei Rückgabe der Wohnung längst abgelaufen.  
  • Der Mieter müsse nur bis Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist, bzw. in diesem Fall bis zur tatsächlichen Rückgabe der Wohnung dem Vermieter Ersatz, Nutzungsentschädigung leisten.
  • Es komme nicht darauf an, ob der Mieter selbst die Wohnung gekündigt hat.
Hinweis


Eine Bestätigung dieser Ansicht durch den Bundesgerichtshof gibt es bisher nicht.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: