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Fußballfan - Dekoration des Balkons, der Fassade mit Fahne 

Für manche eine Freude, für andere ein Ärgernis, wenn der Balkon, die Fassade eines Hauses von Mietern als Fußballfans auffällig geschmückt werden.

Nicht selten werden Fahnen, Flaggen, Lichterketten für eine Dekoration auf Balkon eingesetzt

Eine einfache Regel hilft: Alles was andere stören kann, sollte besser vermieden werden, und man sollte es mit dem Dekorieren nicht übertreiben.

Eine große Flagge, die über der Balkonbrüstung hängt und dem Nachbarn darunter die Wohnung verdunkelt, ist nicht erlaubt. Eine Lichterkette, die die ganze Nacht leuchtet, andere dadurch stört, ebenfalls nicht. Vorsichtshalber sollte daher ab 22.00 Uhr die Lichtdekoration immer ausgeschaltet werden. 

  • Wichtig: Der Vermieter darf das Entfernen störender Fan-Dekorationen verlangen. 

Dekorationen auf Balkon müssen gegen Wind geschützt werden

Es ist nicht einfach, Dekos auf Balkonen oder an Fassaden gegen Sturm, Windböen zu sichern. 

Das Sichern zur Vermeidung einer Unfallgefahr ist aber für manche Dekorationen notwendig. 

Wer meint, da könne man doch einfach mal bohren und mit Dübeln und Schrauben z.B. eine Flagge straff spannen und gegen Wind sichern, irrt.

Solche Verankerungen können Schäden verursachen, da über Bohrlöcher Feuchtigkeit in Balkone, Fassaden eindringen kann, müsste vom Vermieter genehmigt werden.

Der Vermieter darf in solchen Fällen eine Abmahnung schicken, die Beseitigung und die schnelle Wiederherstellung des ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustands verlangen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, dann ist man als Mieter nicht nur schadenersatzpflichtig: Der Vermieter kann in solchen Fällen sogar den Mietvertrag kündigen. 

Fußballfan - Was anderen als Dekoration erlaubt wird, darf man selbst auch

Was für Fans wichtig ist: Wurde der Vermieter wegen einer Dekoration gefragt und hat er einem Mieter das Aufhängen einer Deutschlandflagge anlässlich einer Fußballweltmeisterschaft erlaubt, dann kann er z.B. einem anderen Mieter das Aufhängen der Flagge Spaniens nicht verbieten, wenn keine besonderen Gründe dafür vorliegen. 


Redaktion


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