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Alter Mietvertrag - Gilt die Mietpreisbremse?
Im Rahmen einer einmaligen Sonderaktion für registrierte Nutzer konnten Fragen an die Redaktion gestellt werden. Hier veröffentlichen wir einzelne Fragen und Antworten, die ein breiteres Interesse finden.
Frage an die Redaktion:
Unser Mietvertrag ist vom1.6.2014 und wir zahlen auch mehr als die ortsübliche Miete. Nun gab es ja das Urteil aus Lichtenberg zur Mietpreisbremse. Falls wir eine Rüge schicken, ist dann nicht der Vermieter in der Beweispflicht? Hätten wir da noch eine Chance?
Sehr geehrte Fragestellerin,
da hilft Ihnen die Mietpreisbremse leider nicht: Sie gilt in Berlin erst für Mietverträge, die ab dem 1.6.2015 abgeschlossen worden sind.
Für Fragesteller/innen aus anderen Bundesländern:
- Bei Ihnen kommt es darauf an, wann die Mietpreisbremse für Ihre Gemeinde in Kraft getreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dirk Beckmann
- Diese Antwort kann nur eine allgemeine Information auf die Frage bieten. Für einen konkreten Rechtsrat sollte ein Rechtsberater aufgesucht werden, damit die Einzelheiten geprüft werden können.
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