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Briefkasten für Wohnung zu klein - Anspruch des Mieters auf neuen

Es kommt vor, dass in einem Mietshaus ein zu kleiner Briefkasten einem Mieter zur Verfügung steht - Mieter haben dann Anspruch auf einen normgerechten Briefkasten.

Normgerechter Briefkasten gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung

Der Briefkasten gehört als Bestandteil der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch. Er muss so beschaffen sein, dass er seinen Zwecke erfüllt, ordnungsgemäß benutzt werden kann, § 535 BGB.

DIN-Norm für Briefkasten - Größe des Schlitzes zum Einwurf von Post in den Briefkasten

Die DIN-Norm weist 2 verschiedene Einwurf-Größen aus: 325-400 mm (Quereinwurf), 230-280 mm (Längseinwurf) - stärkere DIN A 4-Umschläge und Zeitschriften sollen ohne Probleme in den Briefkasten eingeworfen werden können. DIN EN 13724 orientiert sich u.a. an einem großen Briefumschlag der Standardgröße C 4, 229 x 324 Millimeter).

Die Norm enthält auch: Eine Entnahmesicherung gegen unbefugtes Entnehmen. 

Mieterin verlangt Anbringung eines neuen Briefkastens nach DIN-Norm

Eine Mieterin verlangt die Anbringung eines ordnungsgemäßen Briefkastens. Der vorhandene Briefkasten entsprach nicht der DIN-Norm, und war auch deswegen mangelhaft, weil bereits eingeworfene DIN A 4 Umschläge oder Zeitungen durch die Klappe des Briefkastens von fremden Personen wieder entnommen werden konnten. 

Vermieter soll neuen Briefkasten anbringen - alter Briefkasten zu klein

Das Amtsgericht Frankfurt (Az. 33 C 3463/15) hatte bei der Prüfung des Falles auch zu berücksichtigen, dass die Mieterin die Wohnung schon vor einigen Jahren mit dem nicht DIN-gerechten Briefkasten angemietet hatte. 

Gericht entscheidet über die Anbringung eines neuen Briefkastens für die Wohnung

  • Weil der Briefkasten im Rahmen der Anmietung einer Wohnung eine sehr untergeordnete Rolle bei der Abnahme zum Einzug spiele, sei der mangelhafte Zustand von der Klägerin nicht hinzunehmen, auch wenn davon auszugehen sei, dass die Mieterin den Mangel von Anfang an kannte.
  • Die Mieterin habe das Recht, die Ãœberlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu verlangen. Dazu gehöre auch ein Briefkasten, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht und der DIN-Norm entspricht. 

Redaktion


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