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Ratgeber Untervermietung
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Keller streichen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen
Geht es bei der Wohnungsrückgabe um die Ausführung von Schönheitsreparaturen, dann kann sich die Frage stellen, ob sich eine solche Vereinbarung auch auf Renovierungsarbeiten für Kellerräume der Wohnung beziehen kann.
Schönheitsreparaturen - Vertrag im Mietvertrag wirksam?
Es kommt immer darauf an, ob die im Mietvertrag vereinbarte Klausel zu den Schönheitsreparaturen gültig oder ungültig ist.
Mieter sollten den Mietvertrag hinsichtlich der Wirksamkeit der Vereinbarung von Schönheitsreparaturen prüfen lassen.
Bei einer unwirksamen Klausel kann die Pflicht zur Renovierung insgesamt entfallen:
Schönheitsreparaturen - Regelung im Mietvertrag gültig oder ungültig?
Vermieter fordert Schadenersatz für im Keller der Wohnung ausgeführte Schönheitsreparaturen
Der Vermieter forderte nach der Wohnungsrückgabe Schadenersatz in Höhe von rund 2.700 Euro für die von ihm aufgewendeten Kosten für die Renovierung des Kellers. Da die Mieterin damit nicht einverstanden war, kam es zum Streit vor Gericht.
Wohnungsrückgabe - sind Schönheitsreparaturen im Keller der Wohnung auszuführen?
Die Mieterin der Wohnung argumentierte, Schönheitsreparaturen im Keller seien nicht auszuführen - schließlich sei ein Keller kein Wohnraum - der Keller sei auch nicht als Wohnraum genutzt worden.
Schönheitsreparaturen im Keller am Ende des Mietvertrags - der Keller ist kein Wohnraum
Das Amtsgericht Homburg (Urteil zu Az.: 7 C 206/20 (17)) stellte fest, dass sich eine Schönheitsreparaturklausel nicht automatisch auch auf Renovierungsarbeiten in einem Keller bezieht.
Schönheitsreparaturen beziehen sich nicht unbedingt auf die Renovierung des Kellers
Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen könne nicht ohne weiteres auf Kellerräume ausgeweitet werden. Der in Mietverträgen üblicherweise verwendete Begriff "Schönheitsreparaturen" werde für Wohnraum verwendet.
Das Gericht meinte, dies könne anders sein, wenn zwischen den Mietvertragsparteien eine wirksame Vereinbarung getroffen worden wäre - das war nicht der Fall.
Einbehalt Kaution für Schönheitsreparaturen im Keller - Kaution ist zurückzuzahlen
Das Gericht stellte fest, dass die Forderung des Vermieters unzulässig sei.
Da der Vermieter die Kaution für den von ihm geforderten Schadenersatz einbehalten hatte, wurde er verurteilt, diese zurückzuzahlen.
Redaktion
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