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Eigenbedarfskündigung des Vermieters für Schwager

Können Vermieter den Mietvertrag der Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn als Begründung angegeben wird, der Schwager brauche die Wohnung - ist der Schwager des Vermieters ein naher Familienangehöriger?

Eigenbedarfskündigung - Schwager des Vermieters soll die Wohnng bekommen

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter möglich, wenn dieser Gründe vorbringen kann, dass er Eigenbedarf an der Wohnung hat, insbesondere Wohnbedarf für sich selbst oder seine Angehörigen. Aber gilt das auch für Wohnbedarf des Schwagers?

Schwager braucht eine Wohnung - ist das ein Grund für Eigenbedarf?

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte einen solchen Fall zu prüfen. Der Schwager des Vermieters war geistig behindert und hatte in dem Haus bereits eine Wohnung, in der er von seiner Mutter täglich gepflegt wurde.

Der Vermieter kündigte nun den Mietvertrag eines anderen Mieters mit der Begründung, er brauche dessen Wohnung, weil dort leichter ein Pflegebett gestellt werden könne.

Eigenbedarf für Schwager - Widerspruch des gekündigten Mieters wegen Härtegründen

Der Mieter widersprach der Kündigung. Es seien mehrere geeignete Wohnungen im Haus vorhanden. Der Vermieter sei nicht berechtigt, gerade seinen Mietvertrag zu kündigen.

Zu berücksichtigen sei auch, dass der Mieter als Empfänger öffentlicher Leistungen große Schwierigkeiten habe, eine bezahlbare andere Wohnung zu finden.

Hinweis


Auch wenn Mieter die Kündigung womöglich für berechtigt halten, kann ein Widerspruch gegen die Kündigung aus sozialen Härtegründen eingelegt werden.

Eigenbedarfskündigung für Schwager unwirksam, Räumungsklage abgewiesen

Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied am 05.07.2016 (Az. 210 C 88/16), dass in diesem Fall die Eigenbedarfskündigung nicht berechtigt sei.

Der Schwager sei kein Verwandter des Vermieters, und eine besondere familiäre Nähe des Vermieters zu diesem Schwager bestehe auch nicht, so dass sich der Vermieter nicht auf Eigenbedarf berufen könne.

Außerdem müsse der Vermieter die besonders schwierige Lage des von der Kündigung betroffenen Mieters berücksichtigen und auch, dass andere geeignete Wohnungen im Haus zur Verfügung stehen.

Hinweis


Eine solche Entscheidung ist immer stark von den Einzelheiten im jeweiligen Fall beeinflusst. Ein anderes Gericht könnte in einer vergleichbaren Lage auch gegenteilig entscheiden.


Redaktion


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